Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 150

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ben, was den Widerruf anbelangt. Das haben wir vom Verfassungsdienst des Bundes­kanzleramtes begutachten lassen, der verneint hat, dass eine derartige Vorgangsweise sinnvoll und rechtlich möglich ist, denn es sollte keinen Unterschied machen, ob je­mand im Haushalt oder nicht im Haushalt der Eltern lebt, was den Widerruf anbelangt. Anders und einfacher ausgedrückt: Die Eltern sollen die Möglichkeit des Widerrufs ha­ben.

Meiner Meinung nach ist das gar nicht so unsinnig, abgesehen von den rechtlichen Be­denken, denn wenn man nachher nicht mehr die Möglichkeit hat, zu widerrufen, dann wird das Problem bei den Eltern schon dann entstehen, wenn sie ihre Zustimmung ge­ben sollen. Also Eltern werden sich dann dreimal überlegen, ob sie überhaupt zustim­men, wenn das wirklich eine Schwierigkeit sein sollte. Daher glaube ich, dass die Vor­gangsweise, die wir jetzt haben, relativ pragmatisch ist und in den meisten Fällen auch überhaupt kein Problem verursachen wird.

Frau Kollegin – Entschuldigung, ich muss den Namen nachschauen – Kaufmann-Bruckberger, weil Sie das angeregt und die Kosten angesprochen haben: Wir haben nicht 500 000 € Kosten, was die Umstellung betrifft, sondern 300 000 €. Das ist immer noch genug, aber im Endeffekt, im Verhältnis zu Kosten, die bei anderen Umstellungen entstehen, würde ich sagen, durchaus verkraftbar und argumentierbar.

Daher: Da das ein erster Schritt zu weiteren Maßnahmen und Verbesserungen sein könnte und sollte, freue ich mich, dass das der Großteil der Beteiligten auch so sieht, bin mir aber jedenfalls sicher, dass die Betroffenen im Sinne von mehr Transparenz und Eigenverantwortung das genauso sehen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der SPÖ.)

16.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti. – Bitte.

 


16.33.33

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Ja, ich begrüße diese Neuerung selbstverständlich auch, begrüße es, dass es für junge Menschen möglich ist, sich die Familienbeihilfe direkt auszahlen zu lassen. Die Kriterien wurden schon erwähnt. Der Herr Minister hat auch gesagt, was für mich wesentlich ist, dass wir nämlich gleichzeitig auch die Geschwis­terstaffelung neu regeln, um diese im Falle der Direktauszahlung erhalten zu können.

Anzumerken ist vielleicht noch, dass mit Ende des nächsten Jahres eine Evaluierung stattfinden wird, damit wir auch wissen, wie das abgewickelt wird und wie viele junge Menschen das in Anspruch nehmen.

Es wurde schon gesagt, dass das im Hinblick auf Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung eine sehr gute zukunftsorientierte Lösung ist. Und ich freue mich auf Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

 


16.34.35

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich glaube, man braucht nicht viel zu wiederholen: Der heutige Beschluss fördert Eigenverantwor­tung und Selbständigkeit – man muss fairerweise dazusagen –, soweit es die Eltern er­lauben, aber jedenfalls ist das ein positiver Schritt.

Ich möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen, Herr Bundesminister, noch einmal – ich habe das schon mehrmals getan – auf ein Problem, das wir auch im Ausschuss disku­tiert haben, hinzuweisen: Das ist die Frage der Zuverdienstgrenze.

 


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