Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 151

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Wir haben schon ein paar Jahre lang die Zuverdienstgrenze mit 10 000 € fixiert. Es wä­re natürlich schön, zu überlegen und zu prüfen, ob man nicht ab dem nächsten Jahr, also für das kommende Kalenderjahr eine Anpassung vornehmen könnte. Ich denke, das wäre gerechtfertigt.

Das Zweite in diesem Zusammenhang ist die Frage, ob es wirklich unser aller Wunsch ist, sehr verehrte Damen und Herren des Hohen Hauses, dass, wenn ein Student heu­te auch nur geringfügig über die Zuverdienstgrenze drüberkommt, dann plötzlich die gesamte Familienbeihilfe des ganzen Kalenderjahres zurückzuzahlen ist. Ich denke, das ist einfach nicht zeitgemäß und nicht gerecht.

Ich habe heute am Vormittag mit zwei Finanzämtern telefoniert und habe gefragt: Was macht ihr diesbezüglich? – Ich habe jetzt einen Fall – ich habe ihn wirklich –, wo der Betreffende 10 € mehr als 10 000 € in dem Jahr verdient hat, durch einen Zufall, weil im Herbst dort, wo der Student arbeitet, der Chef gesagt hat: Wir müssen noch ein Projekt fertigmachen. Kannst du nicht öfter kommen? Kannst du nicht mehr arbeiten? Da verdienst du dir vor Weihnachten noch ein paar Hunderter mehr. – Und auf einmal war er knapp über der Zuverdienstgrenze.

Jetzt droht in diesem Fall, dass er fast 2 000 € zurückzahlen muss, weil er über die 10 000 €  (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.) – Ja, na­türlich, klar, ist so. – Wenn er das vorher weiß und mitkriegt und immer mitrechnet, dann kann er sagen, zahlt mir das Geld nächstes Jahr aus oder gebt mir Zeitausgleich oder sonst irgendetwas, aber in diesem Fall ist es gelaufen. Und wegen 10 € mehr muss er 2 000 € zurückzahlen, die er ja gar nicht hat.

Also da brauchen wir eine Einschleifregelung oder irgendeine andere Lösung. Das kann es ja nicht sein, dass wir hier sagen, das ist halt so, man kann das nicht ändern.

Ich bitte alle Fraktionen im Haus, gemeinsam nachzudenken. Vielleicht ist der Herr Bundesminister auch willens, das mit der Frau Finanzministerin abzusprechen. Viel­leicht finden wir da eine Vorgangsweise, die zu einer vernünftigen und gerechten Lö­sung führt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhr­mann. – Bitte.

 


16.37.12

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich möchte als voraussichtlich letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal die Gelegenheit ergreifen, alle Fraktionen hier im Haus zu ersuchen, dieser Maßnahme auch zuzustimmen, nicht nur, weil es Jahre gedauert hat, das so zu vorzu­bereiten, dass es auch wirklich organisatorisch reibungslos funktioniert, sondern weil ich meine, dass es sehr wohl – auch das wurde schon gesagt – ein wichtiger Schritt ist, um junge Menschen auf dem Weg in die Selbständigkeit, in die Eigenständigkeit zu unterstützen.

Unser Ansatzpunkt war damals – und das ist eine langjährige Forderung der Jungen ÖVP gewesen –, so wie die Studienbeihilfe, wo es Studierenden möglich ist, diese selbst zu beziehen, auch die Familienbeihilfe direkt an Jugendliche zu überweisen. Das ist jetzt der Fall, wenn die Eltern dem zustimmen.

Ich denke, alle Vorteile sind genannt worden. Dem ist auch nichts mehr hinzuzufügen, außer ein großes Dankeschön, Herr Bundesminister! Vielen Dank! Ich glaube, das ist eine wichtige und richtige Maßnahme. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

16.38

 


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