Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 152

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, in 2192 d.B.

Hiezu haben die Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsan­trag betreffend § 14 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit und da­mit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das findet die Mehrheit und ist angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum Einstimmig­keit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kaufmann-Bruckberger, Kollegin und Kollegen betreffend Valorisierung der Familien­beihilfe.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist nicht die Mehrheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Familien­ausschusses, seinen Bericht 2208 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

16.40.5024. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (2190 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Familienberatungsförderungsgesetz geändert wird (2209 d.B.)

 


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