Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 153

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 24. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Herr Abgeordneter Prinz gelangt als Erster zu Wort. – Bitte.

 


16.41.11

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Im Jahr 2006 wurde mit dem Bundes-Behindertengleichstellungs­gesetz der Abbau von baulichen Barrieren beschlossen und eine Übergangsfrist bis Ende 2015 vereinbart. Was damals als ausreichende Übergangsfrist gedacht war, stell­te jedoch viele Beratungsstellen vor große finanzielle Probleme, denn heuer, 2013, al­so zwei Jahre vor Ende dieser Übergangsfrist, ist erst rund die Hälfte der 400 Bera­tungsstellen barrierefrei zugänglich.

Es bestand daher dringender Handlungsbedarf. Und dank Minister Mitterlehner ist es mit der Novelle des Familienberatungsförderungsgesetzes nun möglich, dass rückwir­kend ab Jahresbeginn bis zum Jahr 2015 jährlich rund 1 Million € zur Förderung von Maßnahmen betreffend Behindertengerechtigkeit und Barrierefreiheit zur Verfügung steht.

Obwohl diese gesetzliche Fixierung und Umsetzung nicht aus dem Familienministe­rium stammt, hat das ÖVP-geführte Ministerium seine Verantwortung im Sinne der Un­terstützung von Familien und der Beseitigung von Diskriminierung wahrgenommen. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Der barrierefreie Zugang zur Familienberatung wird damit erstmals gezielt gefördert. Auch im Regierungsprogramm ist eindeutig der Ausbau der Barrierefreiheit bei den Fa­milienberatungsstellen vorgesehen. Rund 1,6 Millionen Menschen mit Behinderung, darunter viele Eltern, Großeltern und Kinder, können somit sichergehen, dass ab 2016 die Beratungsstellen barrierefrei zugänglich sind. Derzeit gibt es in Österreich rund 400 Familienberatungsstellen. Somit ist unser Land praktisch flächendeckend damit versorgt.

Die Zahl der Beratungen hat sich von rund 200 000 Beratungen im Jahr 1988 auf rund 435 000 Beratungen im Jahr 2010 erhöht. Ein Beratungsgespräch dauert durchschnitt­lich statistisch 45 Minuten. Die Familienberatungsstellen helfen Familien in Notlagen und unterstützen in professioneller Art und Weise Familien bei der Krisenbewältigung sowie beispielsweise bei der Lösung von innerfamiliären Konflikten.

Ich möchte daher diese Gelegenheit nützen, allen Fachkräften, die in den Familienbe­ratungsstellen einen wertvollen Dienst am Menschen leisten, zu danken. Mit ihrer täg­lichen Arbeit, der professionellen Beratung, und einfach durch das Zuhören und das Anhören von Problemen und durch Geduld helfen sie Menschen in Not. Dafür ein herz­liches Dankeschön! (Beifall bei der ÖVP.)

Familienberatung, die kostenlos, bedarfsgerecht und nahe am Menschen, nämlich in unmittelbarerer Wohnumgebung angeboten wird, kostet Geld. Die Gesamtkosten zur Finanzierung der Beratungsstellen betragen knapp 50 Millionen € pro Jahr. Aus dem Familienlastenausgleichsfonds werden im Jahr 2013 rund 12,6 Millionen € dazuge­zahlt, das ist um 1 Million € mehr als zum Beispiel im letzten Budgetvoranschlag. Und genau diese 1 Million € wird eingesetzt, um eine österreichweite Umsetzung der Bar­rierefreiheit zu ermöglichen. Es entstehen somit keine Mehrbelastungen für das Bud­get, aber es ist gewährleistet und sichergestellt, dass alle Beratungsstellen bis zum Jahr 2016 ohne fremde Hilfe erreichbar sind.

Wenn das nicht möglich wäre, wären die Konsequenzen fatal, vor allem auch für Hilfe und Rat Suchende in ländlichen Bereichen, denn die Familienberatungsstellen dort


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