Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 154

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müssten mit Ende 2015 geschlossen werden. Es freut mich daher ganz besonders, dass im Familienausschuss einstimmig diesem Gesetzesvorschlag zugestimmt wurde. Damit zeigen wir alle gegenüber Eltern von behinderten Kindern und behinderten El­ternteilen, wie wichtig uns deren Anliegen und der barrierefreie Zugang zu den Fami­lienberatungsstellen sind. (Beifall bei der ÖVP.)

16.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


16.45.06

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kol­leginnen und Kollegen! Ja, Kollege Prinz, es ist im Regierungsprogramm festgeschrie­ben gewesen, aber es ist ein Zusatz dabei gewesen, dass den Anliegen von Eltern mit behinderten Kindern und behinderten Elternteilen ein besonderes Augenmerk ge­schenkt wird, und das setzen wir mit diesem Gesetz jetzt um. Ich glaube, dass das ganz wichtig ist, denn von den 450 Stellen sind rund 200 noch nicht barrierefrei, und die müssen in den nächsten Jahren dementsprechend adaptiert werden, um die Mög­lichkeit zu schaffen, dass jede/jeder zur Beratung kommen kann.

Dankenswerterweise gibt es 2013, 2014 und 2015 zusätzlich jeweils 1 Million €, um diese Beratungsstellen auf Barrierefreiheit umbauen zu können. Wenn es nicht möglich ist, diese Adaptierung durchzuführen, werden Übersiedlungskosten in andere Bereiche ebenfalls aus dieser Million finanziert. Ich glaube, das ist wichtig, um die Möglichkeit zu schaffen, dass wirklich jede einzelne Stelle erhalten bleibt, denn das ist für die Men­schen von großer Wichtigkeit.

Ich bedanke mich, dass diese Materie heute einstimmig hier beschlossen wird. Das ist ein klares Bekenntnis aller Fraktionen zur Schaffung von Barrierefreiheit, um für die Menschen die Möglichkeit zu schaffen, dass sie ohne Barrieren diese Beratungsstellen besuchen können, um Information, aber auch Hilfestellung, das heißt, Hilfe in all ihren Lebensbelangen, zu erhalten und nicht ausgesperrt zu sein. (Beifall bei der SPÖ.)

16.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartel­gruber. – Bitte.

 


16.47.00

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Auch wir werden diesem Gesetzentwurf betreffend die Änderung des Familien­beratungsförderungsgesetzes unsere Zustimmung erteilen.

Es ist begrüßenswert, dass für den Ausbau von Barrierefreiheit bei den Familienbera­tungsstellen weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden, weil diese Maßnahmen not­wendig sind. Der Umbau muss nämlich, wie mein Vorredner schon gesagt hat, bis En­de 2015 erfolgt sein.

Natürlich ist die bessere Erreichbarkeit von Familieneinrichtungen in den Vordergrund zu stellen. Das betrifft aber nicht nur die behinderten Menschen, sondern auch Fami­lien, und deshalb ist es besonders wichtig, beim Ausbau der Barrierefreiheit auf den besseren Zugang für Familien mit kleineren Kindern und auf die Kinderwagentauglich­keit zu achten.

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass viele Familienberatungsstellen nicht immer den Umbau so schnell, wie dies notwendig wäre, durchführen können, weil häufig die Büros in denkmalgeschützten Gebäuden untergebracht sind und dort da­durch der Umbau natürlich erschwert ist. Das hat oft einen Umzug zur Folge. Und wenn man sich ein Ersatzquartier suchen muss, dann ist das doch mit erheblichen


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