Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 155

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Mehrkosten verbunden. Diese sind zwar abgedeckt, aber trotzdem ist es nicht einfach, dass der laufende Betrieb ungestört weitergeführt werden kann.

Ein weiterer kritischer Punkt ist auch der Umbau auf Rollstuhltauglichkeit in den Sani­täreinrichtungen. Dieser ist sehr kostenintensiv und stellt die Familienberatungsstellen vor große Herausforderungen. Aber ich denke, Herr Minister, Sie sind sich dieser Tat­sache bewusst und werden auch darauf Ihr Augenmerk legen, denn die Familienbera­tungsstellen leisten in Österreich hervorragende Arbeit.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei Ihnen bedanken und denke, wir müssen Sie wirklich noch mehr unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jar­mer. – Bitte.

 


16.49.20

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Bezüglich der Frauenberatungsstellen möchte ich sagen, es gibt auf jeden Fall einen sehr positiven Schritt, und zwar, dass die Frauenbe­ratungsstellen auf jeden Fall eine Subvention bekommen. Das begrüße ich und sollte auch für andere Bereiche übernommen werden.

Grundsätzlich ist es positiv, dass subventioniert wird im Bereich der Frauenberatungs­stellen, der Familienberatungsstellen, dass in Umbaumaßnahmen und andere in die­sem Zusammenhang notwendige Maßnahmen investiert wird. Das ist auch im Sinne der UNO-Konvention für Menschen mit Behinderungen.

Trotzdem möchte ich eine Frage stellen, die für mich mit der Frage: Was bedeutet Bar­rierefreiheit?, zusammenhängt: Ist die rollstuhlgerechte Barrierefreiheit ausreichend? Oder: Wie sollen wir das in Zukunft sehen? Soll die Barrierefreiheit auch verstanden werden als die Erleichterung der Leichtleseversion zum Beispiel? Oder wenn Frauen keine Möglichkeit haben zu kommunizieren, sollte dann auch möglich sein, dass ein Gebärdensprachdolmetscher vorhanden ist?

Nun zu anderen Themen: Wird mit diesen Subventionen die Möglichkeit geschaffen, mehrere Umbaumaßnahmen durchzuführen, oder wird das nur einmal möglich sein? Ich hätte gerne gewusst, welche Kriterien da notwendig sind, welche Definitionen da zu beachten sind, in welchen Fällen Kosten übernommen werden. Das zu wissen wäre sehr wichtig.

Ziel ist, wirklich überall die Barrierefreiheit zu erreichen. Es geht nicht darum, dass nur der Titel „Barrierefreiheit“ vorhanden ist, sondern, dass wirklich die notwendigen Maß­nahmen auch durchgeführt werden.

Ziel ist es, dass Menschen wirklich Barrierefreiheit genießen können. Im Bundes-Be­hindertengleichstellungsgesetz steht, dass bis zum Jahre 2015 die Umbaumaßnahmen fertig sein müssen. Ab dem Jahr 2016 müssten wirklich alle Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit durchgeführt sein. Wissen die Frauenhäuser, dass das die Dead­line ist? Informieren Sie darüber auch die Frauenhäuser?

Ich hoffe, ich werde meine Fragen beantwortet bekommen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

16.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Haubner gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


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