So heißt es im Märchen vom Schlaraffenland. Und so gilt es auch für die Beraterverträge, die InnenministerInnen der ÖVP an ihnen nahestehende Berater vergeben haben.

In seinem Bericht BUND 2013/2 beschrieb der Rechnungshof vor wenigen Wochen große Missstände im Beschaffungswesen des BMI.
In mehr als der Hälfte der vom Rechnungshof nach einem risikoorientierten Ansatz ausgewählten und überprüften Beschaffungsfälle zeigten sich Mängel im Hinblick auf die Einhaltung von internen Vorgaben. So wurden in 39% der Fälle keine Vergleichsangebote eingeholt, weshalb die Preisangemessenheit nicht überprüfbar war. In 29% der Fälle fand keine Bedarfsprüfung statt. Es würde also nie überprüft, ob die bestellten Leistungen überhaupt benötigt wurden. In zahlreichen Fällen kam es auch zu unzulässigen Direktvergaben ohne vorheriges Vergabeverfahren.
Für eine detaillierte Überprüfung wählte der Rechnungshof nach seinen früheren, schlechten Erfahrungen 20 Beschaffungen von Beratungsleistungen mit hohen Kosten aus. Bei zwölf dieser Fälle zeigten sich massive Mängel, die im Bericht detailliert aufgelistet wurden. Während der Rechnungshof die Namen der beauftragten Unternehmen nicht nennt, ergibt sich unter Vergleich der Projekttitel und Auftragssummen mit einer Reihe von parlamentarischen Anfragebeantwortungen eine auffällige Häufung von Aufträgen an Firmen, die im Naheverhältnis zur ÖVP bzw. zu aktiven und ehemaligen Kabinettsmitgliedern stehen.
Unter dem Titel „PR-Beratung des Bundesministeriums für Inneres“ (Tz 23 im RH-Bericht) wurden 139.847,33 Euro für die Beratung des damaligen Innenministers Günter Platter bezahlt. Der Rechnungshof kritisierte fehlende Vergleichsangebote, die Wahl des falschen Vergabeverfahrens, unzweckmäßige Vertragsgestaltung und den Leistungsbeginn vor dem schriftlichen Vertrag. Aus der Anfragebeantwortung 1361/AB lässt sich schließen, dass es sich bei dem Berater um Martin Malaun handelte - einen
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