Privatstiftung ist, welche als Großmuttergesellschaft letztlich Eigentümerin der beauftragten GmbH ist.
Zum Projekt „Biometrie im Aufenthaltstitel“ (Tz 28 im RH-Bericht) gingen lt. 12280/AB 38.760 Euro an die Österreichische Staatsdruckerei GmbH. Deren Generaldirektor-Stellvertreter Thomas Zach war ebenfalls einst gemeinsam mit Ulmer im Kabinett des BMI tätig.
Aus den Anfragebeantwortungen 9485/AB und 12280/AB ergibt sich weiters, dass die Firma Zielwerk eU des ehemaligen Pressesprechers von Maria Fekter, Martin Brandstötter, mit Beratungsleistungen beauftragt wurde und insgesamt 89.123 Euro verrechnete.
Der Anfragebeantwortung 12280/AB ist auch zu entnehmen, dass im Jahr 2011 für das Projekt „Zentrales Personenstandsregister“ insgesamt 250.000 Euro an die Firma Repuco bezahlt wurden, für welche das weitere ehemalige Kabinettsmitglied des BMI Wolfgang Gattringer zu diesem Zeitpunkt tätig war.
In einer Reihe weiterer Projekte, die vom Rechnungshof kritisiert wurden, ist eine Zuordnung der Auftragnehmer jedoch vorerst nicht ohne weiteres möglich und wird daher mit dieser Anfrage abgefragt.
Der Rechnungshof stellte auch weiters fest, dass in mehreren Erlässen aus den Jahren 2009 bis 2011 für die Abwicklung und Genehmigung von Beschaffungen das Kabinett als entscheidungsbefugte Stelle vorgesehen wurde, obwohl dies gesetzlich nicht zulässig ist. Es wird daher zu klären sein, in welchen Fällen dies so war und wer konkret jeweils diese Aufträge erteilte.
Zu hinterfragen sind zudem die besonderen Qualifikationen der beauftragten Unternehmen, die ein Abgehen von den vergaberechtlichen Vorschriften begründeten. Ja es stellt sich sogar die Frage, ob die erbrachten Leistungen tatsächlich in den Gewerbeumfang der jeweiligen Unternehmen fielen. Insbesondere persönliche Beratung und Coaching ist den Gewerben der Unternehmensberater, der Wirtschaftscoaches bzw. der Lebens- und Sozialberater vorbehalten. Es ist keineswegs selbstverständlich, dass Unternehmen wie etwa die Headquarter GmbH, die primär als Werbeagenturen tätig waren, die diesbezüglichen Gewerbeberechtigungen besaßen.
Der Rechnungshofbericht BUND 2013/2 befasste sich schwerpunktmäßig auch mit dem Bereich Digitalfunk. Neben zahlreichen Mängeln in diesem Beschaffungsfall, welche den Rahmen dieser Anfrage sprengen würden und bereits in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss behandelt wurden, lenkte auch hier der Rechnungshof sein besonderes Augenmerk auf die Beraterverträge. Insgesamt bezahlte hier das BMI von 2004 bis 2011 975.548 Euro an Beratungshonoraren. Kritisch beurteilte der Rechnungshof dabei insbesondere die Wahl des Vergabeverfahrens bei der Betrauung des oben bereits erwähnten Rechtsanwalts Christian Nordberg statt der Finanzprokuratur. Darauf entfielen insgesamt 265.824 Euro.
Besonders bemerkenswert war jedoch auch die Beratung des BMI durch den ehemaligen Kabinettschef im BMI, Christoph Ulmer, für welche dieser zwar kein Honorar jedoch 10.884 Euro Spesen verrechnete. Der Rechnungshof listete hier zahlreiche Gespräche von Ulmer mit zumindest zwei Bietern in der entscheidenden Phase des Vergabeverfahrens auf, und bemängelte, dass weder die Aufträge an Ulmer noch der Inhalt der geführten Gespräche dokumentiert wurden. Der Rechnungshof kam insofern zu der klaren und überzeugenden Beurteilung, dass diese Vorgehensweise dem Grundsatz der Transparenz des Vergabeverfahrens widersprach.
Das BMI behauptete jedoch dazu in seiner Stellungnahme: „Im Falle des Digitalfunks wurde bewusst eine externe Ansprechperson für die Bieter installiert, um die
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