Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 52

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Es ist wohl auch kein Zufall, meine Damen und Herren, dass das Unterrichts­ministerium und die Frauenministerin zum Beispiel die ehemalige VSStÖ-Kandidatin und parlamentarische Mitarbeiterin der Abgeordneten Kuntzl, Dagmar Hemmer, mit ihrer Kommunikation beauftragen – immerhin 160 000 € – oder den ehemaligen SPÖ-Kommunikationschef Dietmar Ecker um 230 000 € beschäftigen. (Ruf bei der ÖVP: Genau!)

Meine Damen und Herren, das ist sicher auch kein Zufall! Aber ich verstehe es, dass man jemanden nimmt, zu dem man Vertrauen hat – wenn bei all diesen Beschaffungs­vorgängen Folgendes gemacht wurde:

erstens, nach Professor Aicher, die Preisangemessenheit überprüft wurde;

zweitens bei der Vergabe nach den Prinzipien Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit vorgegangen wurde.

Dann werfe ich das weder dem BMUKK noch dem BKA noch dem Kollegen Van der Bellen vor, wenn das in all diesen Fällen berücksichtigt wurde, weil, wie ich sage, Kommunikation Vertrauenssache ist und es daher durchaus nachvollziehbar ist, dass man nicht jeden damit beauftragen will. (Beifall bei der ÖVP.)

Noch ein Letztes, meine Damen und Herren: Das Innenministerium wickelt im Jahr 15 000 Beschaffungsvorgänge ab. Der Rechnungshof hat davon 59 Stichproben gezogen und hat dabei das eine oder andere kritisiert. Aber der Rechnungshof hat da, wie ich meine – und die Frau Innenministerin hat es auch schon gesagt –, eine Rechtsauslegungen an den Tag gelegt, und der Rechnungshof ist nicht sakrosankt in seiner Rechtsmeinung. Wir schätzen ihn alle, aber so kann es auch nicht sein: dass es außer der Rechtsmeinung des Rechnungshofes keine andere in diesem Haus oder wo auch immer geben kann! (Abg. Neubauer: … wenn es einem nicht in den Kram passt!)

Es ist durchaus zulässig, eine andere Rechtsmeinung zu vertreten. Herr Professor Aicher vertritt eben die Rechtsmeinung, dass es legitim ist, in Einzelfällen, in sensiblen Fällen nach dem Prinzip vorzugehen, selbstverständlich die Preisangemessenheit zu prüfen und Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit an den Tag zu legen, aber nicht immer das Vergleichsangebot als das einzig Zwingende, den einzig zwin­genden Vorgang zu sehen, um Preisangemessenheit festzustellen. Das sagt Professor Aicher.

Wichtig ist eines: dass bei all diesen Vorgängen, die der Rechnungshof geprüft hat, kein nachweisbarer Schaden für die Republik Österreich entstanden ist! Das hat die Frau Innenministerin vorhin schon gesagt, und ich betone es noch einmal. Das in Richtung des Rechnungshofes und vor allem in Richtung des Herrn Pilz.

Jetzt zu Ihnen, Herr Pilz: Es ist ungeheuerlich, ohne irgendeinen Beweis zu haben, der ÖVP pauschal Korruption oder korruptionsähnliches Verhalten vorzuwerfen. Das tun Sie nur deshalb, weil Sie hier Immunität genießen. Strafrechtlich relevante Vor­würfe zu erheben, ohne irgendeinen Beweis vorlegen zu können, ist der schlechteste parlamentarische Stil, den man sich vorstellen kann. Schämen Sie sich! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Pilz – sich von seinem Platz erhebend und den Rechnungshofbericht in die Höhe haltend –: Das ist der Beweis für die Korruption!)

Ein Allerletztes, meine Damen und Herren: Wenn es immer wieder zu Diskussionen führt, dass im Einzelfall die Prüfung der Preisangemessenheit auch einmal anders erfolgen kann als mit Vergleichsofferten, weil die Sache sensibel und vertraulich ist, wie das Professor Aicher attestiert  den alle, wie auch ich, offenbar sehr schätzen , dann müssen wir uns darüber unterhalten, ob wir nicht allenfalls die eine oder andere gesetzliche Änderung machen müssen, damit wir uns solche Diskussionen künftig ersparen oder damit wir uns künftig ersparen, dass solche Dinge von Leuten wie dem


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