Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 212

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

21.07.146. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2198 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 und das Bildungsdokumen­tationsgesetz geändert werden (2285 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2212 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, die Schulunterrichtsgesetz-No­velle BGBl. I Nr. 9/2012, die Schulunterrichtsgesetz-Novelle BGBl. I Nr. 52/2010, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgän­ge, das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schülervertretun­gengesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über die Rechts­persönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften und das Bundesgesetz über die Regelung des Instanzenzuges bei Erlassung von Bescheiden in Angele­genheiten der staatlichen Kultusverwaltung geändert werden (Verwaltungsge­richtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Schul- und Kultusbereich) (2287 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2188 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005 geändert wird (Verwaltungsge­richtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Pädagogische Hochschulen) (2288 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zu den Punkte 6 bis 8 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündlichen Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


21.08.09

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Von diesen drei Tagesordnungspunkten werden wir zwei Tagesordnungspunkten die Zustimmung erteilen. Es geht dabei um die Verankerung in den entsprechenden Gesetzesmaterien, die im Unterrichtsausschuss zu behandeln waren, wo es darum geht, die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle – eines der sicher größten Reformwer­ke, die es seit langem gegeben hat – umzusetzen. Neben der Frage der verfassungs­rechtlichen Bestimmungen muss jetzt in den verschiedensten Bereichen nachvollzogen werden, dass eben der zweistufige Instanzenzug in der Verwaltung jetzt aufgehoben


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