Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 213

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wird. Wir glauben, dass damit die richtigen Maßnahmen gesetzt werden, um Rechtssi­cherheit herzustellen.

Beim Tagesordnungspunkt 6 tun wir uns insgesamt schwer, weil wir glauben, dass die vorgeschlagene Maßnahme nicht die richtige und auch nicht effizient ist. Es wurde im Ausschuss gesagt, dass es dabei um einen sehr kleinen Bereich geht, dass es nicht sehr viele Anwendungsfälle dafür gibt, aber auch wenn man sagt, es darf kein einziges Kind im Bildungsbereich zurückbleiben, weil, wie es so schön heißt, jedes Kind dort ab­geholt werden muss, wo es ist – das sind immer die Schlagworte und Parolen, die hier ausgegeben werden, oder die Überschriften –, so ist es doch auch eine Tatsache, dass es im Einzelfall Kinder gibt, die vielleicht aufgrund ihres Alters und ihrer Reife es noch nicht ganz verstehen, wie wichtig es ist, in die Schule zu gehen, und daher die Schule schwänzen.

Und da kommt man drauf und spricht mit den Eltern, aber manche Eltern interessiert das vielleicht gar nicht, denen ist vielleicht nicht bewusst, dass bei der Schulpflicht auch etwas Gutes dahinter ist, dass es sinnvoll ist, wenn ihre Kinder in die Schule ge­hen, und diese Eltern soll man entsprechend dabei unterstützen, dass sie ihre hoff­nungsvollen Sprösslinge tatsächlich in die Schule schicken, solange diese nicht selbst­bestimmt sind.

Aber wenn das alles nichts fruchtet im Guten, dann müsste man eben verschiedene Maßnahmen ergreifen. Und da hat die Regierungsmehrheit eben den Weg eingeschla­gen, wo man sagt: Es hat ja bisher schon Strafen dafür gegeben, und die werden jetzt empfindlich erhöht, nämlich von 220 € auf 440 €! Das ist aber nur der Strafrahmen. Das heißt, das gilt dann, wenn die Einkommensverhältnisse dementsprechend sind, oder im Wiederholungsfall, denn in einem Strafrahmen beginnt man ja an sich mit den geringeren Beträgen.

Wir glauben, dass die Strafe da kein Allheilmittel ist. Die Mehrstufigkeit eines Verfah­rens, dass man versucht, einmal im Guten mit den Eltern zu sprechen und sie davon zu überzeugen, dass das alleine hilft, halten wir für gut und richtig. Es muss nicht von vornherein gleich die Strafe kommen. Das wäre wahrscheinlich auch den Autofahrern lieber, wenn es einmal das tote Recht der Ermahnung oder so etwas wie eine Abmah­nung gäbe. (Abg. Riepl: Das gibt es!) Auf dem Papier gibt es das ja. Das ist halt nur to­tes Recht. Oder ist jemand irgendwann einmal in letzter Zeit abgemahnt worden? (Abg. Riepl nickt.) Kollege Riepl. Ja, also gut.

Wir glauben jedenfalls, dass es hier andere Vorbilder beziehungsweise eine andere Möglichkeit gibt. So hat zum Beispiel ein sozialdemokratischer Regionalbürgermeister in Berlin gesagt: Es wäre interessant, wenn man die Familienleistungen, die Transfer­leistungen für eine solche Familie einmal streichen würde! Wenn einmal die Eltern merken, dass am Monatsbeginn auf einmal weniger Geld auf dem Konto ist, dann ha­ben die Kinder zum letzten Mal in der Schule gefehlt! – Das wäre unser Ansatz!

Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die da ausgesprochen wurden, teilen wir nicht, weil wir glauben, dass Familiengeld, Familientransfers dann zu zahlen sind, wenn die Kinder in der Familie entsprechend gefördert werden. Und dazu zählt nicht nur, dass sie ein Essen auf den Tisch bekommen, dass sie Kleidung bekommen und dass sie ein Taschengeld bekommen, sondern dazu gehört auch, dass die Eltern dafür sorgen, dass sie die Schulbildung bekommen, die ihnen der Staat anbietet. (Beifall bei der FPÖ.)

21.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


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