Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 214

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21.12.19

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Hohes Haus! Ich spreche zum Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtge­setz 1985 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden. Ziel dieses Ge­setzespaketes ist es, die Ursachen von Schulschwänzen zu erkennen und auch die dementsprechenden Schritte zu setzen.

Uns allen ist aber auch bewusst – und das hat auch mein Vorredner schon angespro­chen –, dass Schulschwänzen vielfältige Gründe hat und dass es dafür auch tiefer lie­gende Probleme gibt. Aus der Erfahrung bei meiner Tätigkeit als Pädagogin kann ich aber mit ruhigem Gewissen behaupten, dass Schulschwänzen bei uns mit Sicherheit noch kein Massenproblem ist.

Bei dem nun vorliegenden Gesetzespaket tritt bei einer Schulpflichtverletzung ein Fünf-Stufen-Plan in Kraft. Es geht dabei in erster Linie um eine bessere und enge Zusam­menarbeit zwischen Schule, Eltern und auch Jugendwohlfahrt.

Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen, ist es aber sicherlich auch not­wendig, dass es immer wieder Erfahrungsberichte aus der Praxis gibt, dass es zu Rückmeldungen kommt und dass nach einer gewissen Zeit auch eine Evaluierung zu erfolgen hat, um festzustellen, ob das Ziel auch tatsächlich erreicht werden konnte.

Wichtig ist meiner Überzeugung nach auch die Zusammenarbeit mit den Schulsozialar­beitern und auch die psychologische Unterstützung. Gerade in diese Richtung muss man noch Überlegungen anstellen und Verbesserungen vornehmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Walser gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.14.24

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr in­teressant, Frau Ministerin, diese 1 Milliarde € mehr ins Bildungssystem, von der Sie vorhin gesprochen haben – das glaube ich Ihnen sehr wohl! Wir haben aber mehrfach darauf hingewiesen, dass dieses Geld sinnvoller eingesetzt werden könnte.

Ich bin keineswegs der Schwarzseher, als der ich hier von der sozialdemokratischen Fraktion hingestellt worden bin. Ganz im Gegenteil, ich bin ein großer Optimist: Ich glaube daran, weil ich das gespürt habe im Zuge des Bildungsvolksbegehrens, das ja sehr erfolgreich war. Und wie erfolgreich es war, haben die zwei Volksbegehren ge­zeigt, die am letzten Wochenende diskutiert worden sind und wo wir letzte Woche ge­hört haben, dass sie nicht einmal den Weg hierher ins Parlament geschafft haben.

Es war eine enorme Leistung – und zwar mit ganz, ganz wenig Geld –, dass wir beim Bildungsvolksbegehren fast 400 000 Menschen dazu gebracht haben, zu sagen: Ja, wir brauchen diese große Schulreform! Wir dürfen das Geld, das wir einsetzen, nicht in die Verwaltung stecken, wie wir es derzeit größtenteils machen, weil wir uns drei, vier Parallelstrukturen im Bereich der Zehn- bis Vierzehnjährigen leisten, sondern wir müs­sen schauen, dass dieses Geld im Klassenzimmer bei den Kindern ankommt und nicht in der Bürokratie versickert!

Darum geht es uns! Und da bin ich durchaus optimistisch, dass wir mit den Menschen, die das unterstützen, sehr wohl in absehbarer Zeit diese großen Schritte machen kön­nen.

Kommen wir nun zu den Gesetzen und zu den „Lösungen“ – unter Anführungszei­chen –, die Sie uns heute vorschlagen.

 


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