Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 224

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem auch in dritter Lesung die Zustimmung ge­ben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

21.47.009. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2199 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Berufsausbildungsge­setz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen geändert werden (Facharbeiter-Aus­bildungsinitiative-Gesetz 2013) (2286 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

 


21.47.28

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Bundesminis­ter! Wie schon gesagt, es geht jetzt um das Facharbeiter-Ausbildungsinitiative-Gesetz, und das Schöne an diesem Gesetzeswortlaut ist, dass das Wort „Initiative“ drinnen ist.

Am Beginn der Diskussion zu diesem Gesetz stand nämlich die Initiative von Bürge­rinnen und Bürgern in Form einer parlamentarischen Bürgerinitiative, die an uns hier, ans Hohe Haus, herangetragen wurde, und einer der Vertreter dieser Bürgerinitiative ist auch hier (der Redner wendet sich dem Angesprochenen zu, der sich auf der Ga­lerie befindet): Herr Hubert Prigl, herzlich willkommen bei der Beschlussfassung und dabei, der Diskussion jetzt hier zuhören zu können. Danke auch für die Initiative! (Bei­fall bei der SPÖ.)

Wir haben heute die Chance, im Wesentlichen die an das Parlament gerichteten For­derungen umzusetzen. Es gab ja schon längere Diskussionen dazu; wir haben es im Ausschuss diskutiert, der Ausschuss hat sich mehrmals mit diesem Thema beschäftigt.

Ganz kurz der Hintergrund: Immer mehr junge Arbeitslose, das erleben wir ja Tag für Tag, haben nur den Pflichtschulabschluss. Darunter gibt es immer mehr und relativ vie­le ehemalige Lehrlinge, also junge Menschen, die eine Lehre begonnen, aber nicht fer­tiggemacht haben, die also keinen positiven Lehrabschluss haben. Andererseits klagt die Wirtschaft über einen Mangel an Fachkräften.

Daher ist natürlich das Nachholen von Bildungsabschlüssen nicht nur heute, sondern das war es auch bisher, ein Schwerpunkt der Bundesregierung. Danke also auch da­für, dass wir heute, sehr verehrte Frau Bundesministerin, in diesem Bereich einen wei­teren Schritt setzen können.

Das Nachholen des Bildungsabschlusses Facharbeiterprüfung ist also heute ein Gebot der Stunde, und das Neue daran ist, dass wir mithilfe der Berufsschulen – und das ist etwas, was man besonders betonen muss – dieses Nachholen des Bildungsabschlus­ses Facharbeiterprüfung realisieren können.

Künftig dürfen und können also die Berufsschulen auch für jene die Türen öffnen, die zum Beispiel schon einmal Lehrling waren, eine berufliche Vorbildung haben, jedoch, wie ich schon gesagt habe, keinen positiven Lehrabschluss haben. Und es wird an den Berufsschulen liegen, jetzt auch flexible Formen für die Klientel, die vielleicht und hof­fentlich jetzt auch kommen wird, zu entwickeln. Das kann einmal eine Abendschule


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