Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 241

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sich eigentlich alle bewusst, dass man da sogar Anschubfinanzierungen brauchen wird. Die Lösung war die: Obwohl man viel diskutiert hat, obwohl gute Argumente ge­bracht wurden, haben wir gesagt, wir müssen jetzt einmal eine praktikable Lösung fin­den. (Beifall bei der FPÖ.)

22.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Mu­siol. – Bitte.

 


22.48.10

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Für mich als Verfassungssprecherin ist es sehr erfreulich, bei dieser Verwaltungsgerichtsbar­keits-Novelle zu verfolgen: Wie wird denn das, was wir im Verfassungsausschuss in langen, zähen Verhandlungen festgelegt haben, inklusive verschiedenen Entschlie­ßungsanträgen, die wir verabschiedet haben, um Optimierungen vorzunehmen, jetzt in den einzelnen Fachausschüssen in den Materiengesetzen umgesetzt?

Wenn Sie, Frau Abgeordnete Kuntzl, sagen, dass einzigartig war, dass es dieses Hea­ring gab, dann mag das stimmen. Zur Geschichte sei jedoch schon der Vollständigkeit halber angemerkt, dass es einen Entschließungsantrag gab, den wir gemeinsam mit dem Verfassungsgesetz verabschiedet haben, in dem ganz klar geregelt war, dass in die Erarbeitung der Regierungsvorlage alle Gruppen, die im Senat vertreten sind, ein­gebunden werden sollten, und das ist einfach nicht passiert, so wie es oft der Fall ist, dass Entschließungen dieses Hauses – und selbst Entschließungen, die einstimmig gefasst werden – von Regierungsmitgliedern in der Regel dann wie in dem Fall igno­riert werden. So ist das auch hier passiert, und das Hearing war dann, wenn man so will, eine Reparatur genau dieser Missachtung. Es war trotzdem unterm Strich natürlich eine gute Sache, es ist ja dort auch viel besprochen worden. Aber dieser Punkt, der im Entschließungsantrag ganz klar drinnen stand, nämlich die Einbindung all dieser Grup­pen in die Erarbeitung der Lösung, hat nicht stattgefunden.

Die Lösung ist jetzt, sagen wir einmal, im Groben brauchbar, aber es gibt schon noch Optimierungsmöglichkeiten. Ich werde dann noch einen Abänderungsantrag einbrin­gen, der auf zwei Punkte hinweist: Einer wurde von Ihnen schon erwähnt, das sind die Fristen. Da sehen wir eigentlich keinen Grund, von den allgemeinen Fristen, die vor­gesehen sind, nämlich von den zwei Monaten, Abstand zu nehmen und vier Monate vorzusehen, zumal man sich vorstellen muss, dass das ja durchaus Entscheidungen sind, die für die Frage relevant sind, ob jemand ein gesamtes Semester verliert.

Da geht es ja dann oft nicht nur um zwei Monate, sondern um viel mehr. Bei der Frage der Zulassung kann es durchaus passieren, dass man ein Semester verliert, also über ein Semester auf oder ab entschieden wird, und das ist ja kein Klacks für einen Stu­denten, eine Studentin.

Der zweite Aspekt, der in unserer Entschließung angesprochen ist, ist die Frage der Gutachten. Jetzt ist es ja so – und das ist ja die Lösung der Frage, wie der Senat wei­ter eingebunden werden kann –, dass der Senat ein Gutachten für die Berufungsvor­entscheidung des Rektorats einbringen kann. Unseres Erachtens sollte das Wort „Gut­achten“ durch „Stellungnahme“ oder die Qualität Gutachten durch die Qualität Stellung­nahme ersetzt werden. Warum? – Weil Gutachten auf der Seite des Senates bedeutet, dass dann auch die Studierenden, die sich gegen ein solches Gutachten wenden wol­len, auf der gleichen Ebene, also auch mit einem Gutachten, antworten müssen.

Was Gutachten bedeuten, wissen wir alle. Das bedeutet in der Regel hohe Kosten und das bedeutet also in der Regel eine Erschwerung des Rechtsschutzes, was wir alle bei den Beschlüssen rund um das Verfahrensrecht, rund um die Verwaltungsgerichtsbar­keitsreform insgesamt nicht wollten.

 


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