Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 240

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22.43.43

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit die Debatte nicht künstlich verlängern. Kollegin Cortolezis-Schlager hat bereits ausführlich dargelegt, worum es unter diesem Tagesordnungspunkt geht. Wir haben uns damit im Ausschuss in einem Expertenhearing ausführlichst befasst. Ich glaube, wir waren der einzige Ausschuss, der sich mit dieser Anpassungsnovelle so ausführlich befasst hat, sogar mit einem Expertenhearing.

Was die Fristen betrifft, hätten wir uns gut vorstellen können, dass wir noch eine Än­derung vornehmen. Man kann die Sache aber auch anders sehen, nämlich so, dass der Versuch unternommen wird, möglichst viel – das war auch die Intention an den Universitäten – an Fragen, die entstehen und auftauchen, universitätsintern zu lösen und dass längere Fristen auch dazu führen, dass eine entsprechend ausgiebige Bera­tung an den Universitäten stattfinden kann und so die Lösung in der ersten Instanz, an den Universitäten gefunden werden kann. Das ist natürlich eine Systemumstellung, die man beobachten muss. Eventuell, wenn sich das nicht bewährt, wird man das gewisse Zeit später wieder verändern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Ro­senkranz. – Bitte.

 


22.45.14

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ja, dieses Expertenhearing hat es nur im Wissenschaftsausschuss gegeben, weil es eine ganz besondere Situation gegeben hat. Der Akademische Senat hat eben einen ganz besonderen Stellenwert für die Universitätsautonomie, die es gegeben hat bezie­hungsweise ja immer noch gibt und die historisch gewachsen und traditionell ist an den Universitäten. Es wurde von Vertretern des Akademischen Senats, insbesondere von Professor Fuchs, erwähnt, dass es um Qualitätssicherung und Ähnliches geht, bei dem sich die Universität nur ungern – unter Anführungszeichen – „hineinpfuschen“ lässt. Dennoch hat der Vertreter des Akademischen Senats gemeint, dass diese Lösung er­arbeitet wurde und ihm auch als praktikabel erscheint.

Man wird vielleicht noch sehen, dass es die eine oder andere Kinderkrankheit geben wird, und man wird wahrscheinlich auch bemerken, dass es bei diesem großen Wurf, den diese Änderung, diese Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich brin­gen wird, vielleicht noch die eine oder andere Reparaturstelle geben wird. Dennoch müssen wir das umsetzen.

Wenn man jetzt allerdings glaubt – und die Vertreter des BZÖ haben das zum Aus­druck gebracht, sowohl der Kollege List als auch die Kollegin Haubner, als es um die Frage der Materien im Unterrichtsbereich gegangen ist –, dass die Reform der Ge­richtsbarkeit nicht rasch genug geht oder sonst etwas, muss schon bedacht werden: Wenn wir die Menschenrechtskonvention in diesem Punkt erfüllen wollen – und das ist ja nichts anderes –, indem eben Akte der Verwaltung möglichst früh durch ein Gericht, durch ein Vollgericht nachvollzogen und auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit über­prüft werden sollen, dann bedeutet Rechtssicherheit nicht unbedingt Schnellrichtertum. Dessen müssen wir uns bewusst sein.

Der Rechtsstaat kann auch nicht darauf schielen oder darauf achten, dass es billiger wird. Alle Fraktionen waren sich klar darüber, dass diese Reform nicht unter dem Ein­fluss oder dem Druck der Kostenersparnis zu geschehen hat, sondern dass eben ein unübersichtlicher Wust von Sonderbehörden abgeschafft wird und dass die Vorgaben der Menschenrechtskonvention, dass es sich dabei um Tribunale handeln soll, erfüllt werden. Es war nicht die Frage, ob es billiger wird oder nicht. Im Gegenteil, es waren


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