Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 116

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es nicht sein! Unterstützen Sie gerade in diesem Fall solch einen Antrag! Da geht es wirklich um Mitmenschlichkeit. 250 Millionen € für Zypern. Schicken wir den Zyprioten ein bisschen weniger, vielleicht geht es sich dann aus! – Danke. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

14.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 5 Minuten sind eingestellt. – Bitte.

 


14.02.02

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Es geht in meiner Rede um diesen Antrag der Grünen aus dem Jahr 2010 betreffend Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung. Ich möchte vorneweg sagen, ich bin wirklich überrascht, dass dieses Ansinnen von den Regierungsparteien, von SPÖ und ÖVP, abgelehnt wird.

Worum geht es beim Klonen? – Es geht darum, genetisch gleiche Tiere in der Zucht stärker zu forcieren, molekularbiologische Methoden, die im Rahmen gentechnolo­gischer Forschung entwickelt wurden, in kommerzielle Systeme einzuspeisen. Und das ist ein Phänomen, das ist ein Prozess, den wir Grünen massiv ablehnen, genauso ablehnen wie die Mehrheit der europäischen Konsumentinnen und Konsumenten.

Wie ist es derzeit, und wo droht die Gefahr? – Im Juni beginnen die Freihandels­abkommen-Verhandlungen zwischen den USA und der Europäischen Union, und da werden auch der Agraraspekt und die Lebensmittelthematik sicher auf der Tages­ordnung sein. In den USA wird heute schon das Klonen in kommerziellen Systemen angewandt, auch in Argentinien. Das ist der Unterschied zu Europa. Wir haben es bisher nicht geregelt, es gibt keine Regelung dafür, und wir verwenden es auch nicht kommerziell. Aber über den Import von Sperma zum Beispiel und dann möglicherweise auch lebendigen Produkten aus diesen geklonten Nachkommen können Steaks, Schnitzel, Käse von Klontieren auch jetzt schon auf den Teller kommen, weil es keine Kennzeichnungsvorschriften gibt, keine Regulative.

Ein einziges Land in Europa hat das bisher verboten, das ist Dänemark. Und solange es keine europäischen Regeln gibt, ist es auch möglich, das nationalstaatlich zu verbieten. Nichts anderes wäre möglich gewesen, Herr Bundesminister Stöger, auch jetzt schon. Und ich kenne an sich Ihr Bekenntnis zum Verbot von Klontieren, zum Verbot von Klonen und auch gegen den Import von Klonfleisch. Ich verstehe daher nicht, warum Ihnen hier die Regierungsfraktionen im Parlament in den Rücken fallen, anders kann ich das nicht sehen. Im Jahr 2013 stehen die Verhandlungen auf europäischer Ebene an, und wir haben das im Ausschuss diskutiert.

Frau Kollegin Höllerer! Wenn Sie sagen, dieser Antrag geht Ihnen nicht weit genug, dann muss ich dem schon entgegenhalten: Unglaublich! Wofür gibt es den Parlamen­tarismus und wofür gibt es einen Ausschuss? Im Ausschuss wären Sie gefordert gewesen, ganz einfach zu sagen: Ja, gut, verhandeln wir darüber! Wir haben noch weitere Vorschläge. – Das ist ja unglaubwürdig, was Sie hier machen.

Außerdem ist ein Vergleich der Position des Kollegen Keck und von Ihnen auch sehr interessant. Kollege Keck sagt: Antrag nicht mehr notwendig, ohnehin schon alles in der Pipeline. Sie sagen: Geht nicht weit genug, wir brauchen einen weiter gehenden Antrag! – Ja, wir sind für alles zu haben, wenn es wirklich um das Verbot von Klonfleisch und von Klontieren und des Importes dieser aus ethischen Gründen unverantwortlichen Produktion geht.

 


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