Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 163

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Verein, nämlich der ArbeitnehmerInnen, ist. Das beurteilen wir. Auch der ÖGB hat das Gesetz nicht abgelehnt, der ÖGB hat einzelne Punkte kritisiert. Und es gibt viele Dinge, wo ich nicht hundertprozentig einverstanden bin, wir aber trotzdem das große Ganze mitnehmen. In dem Sinn glaube ich, dass man das große Ganze mehr als zufrieden mitnehmen kann.

Beim Bereich der Ein-Personen-Unternehmen, wo sich immer mehr die Frage stellt, sind das ArbeitnehmerInnen oder sind es Ein-Personen-Unternehmen, rutschen immer mehr in unseren Kreis hinein. Es sind einige wirklich gute Dinge passiert. Wir schauen uns das einmal an. Was das Wochengeld betrifft, wird der Kollege Öllinger dann noch einen Abänderungsantrag einbringen, den wir, sage ich jetzt einmal, den Grünen zu verdanken haben.

Dieser soll in der Frage Rechtssicherheit schaffen, was passiert, wenn Wochengeld bezogen wird, wenn das Gewerbe sistiert, dann werden die Zahlungen sistiert. Das heißt es gibt viele Dinge, die gerade Frauen zugutekommen, und Ein-Personen-Unternehmen sind oft Frauen. Das bedeutet in diesem Sinne ein Gesetz, mit dem wir sehr zufrieden sind. Ein-Personen-Unternehmen sind eine Klientel, auf die man ganz besonders wird schauen müssen. Wenn man sieht, dass wir jetzt schon Friseurinnen haben, die den eigenen Stuhl irgendwo mieten müssen, um als Ein-Personen-Unter­nehmen dann in einem Frisiersalon zu arbeiten, wenn man hört, dass auch in öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern Kameraleute Ein-Personen-Unternehmen sein sollen, dann weiß ich, dass wir darauf genau unser Augenmerk legen müssen, insbesondere auf die Frauen.

In dem Sinne: Ein gutes Gesetz, gelungen, und ich glaube, wir können dem mit gutem Gewissen, auch mit einer kritischen ÖGB-Stellungnahme, unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

16.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


16.53.44

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Abgeordnete Vock hat schon einen richtigen Punkt angesprochen. Ich kann mich aber trotzdem im Wesentlichen auch dem anschließen, was Kollegin Oberhauser gesagt hat. Natürlich und zu Recht ist es zu kritisieren (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Zum wiederholten Male!), wenn Mittel aus einem Topf der unselbständig Beschäftigten beziehungsweise deren Sozial­versicherung verwendet werden, um im Bereich der Selbständigen etwas hineinzu­buttern.

Wir haben das immer kritisiert, und diese Kritik bleibt aufrecht. Es ist ein Riesen­problem, dass man durch derartige Verschiebungen, weil dort eben irgendwo ein paar Hunderttausend Euro liegen bleiben, gerne geneigt ist als Ministerium oder als Minister zu sagen: Na ja, könnten wir das Geld nicht vielleicht dafür verwenden, wo anders etwas zu machen?

Das Problem war in der Vergangenheit schon sehr oft virulent. Eigentlich bis vor zehn Jahren war es sehr massiv, dann hat es Zeiten gegeben, wo man wieder versucht hat, etwas mehr Klarheit zu schaffen. Das war aus anderen Gründen. Aber es war dennoch richtig, dieses Prinzip, dass dort, wo die Beiträge einbezahlt werden, auch die Leistun­gen erbracht werden, prinzipiell beizubehalten.

Da haben wir eine Situation, wo wir sehen, dass bei den Selbständigen eben diese Mittel der unselbständig Beschäftigten beziehungsweise ihrer Versicherung verwendet


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite