Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 164

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werden, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Wobei ich glaube, der Selbständigen-Sozial­versicherung stünde es auch gut an, im Bereich der Leistungen, die sie honoriert, also der Leistungshonorare – aber das ist ein ganz anderes Problem –, nicht nur Gleichstellung zu schaffen, sondern wenn diese Gleichstellung geschaffen wäre, dann würde sich die Frage einer separierten Kassa natürlich nicht mehr in dieser Form stellen.

Wir sind ja, offensichtlich auch die Freiheitlichen, auch das BZÖ, der Meinung, es braucht keine unterschiedlichen Kassen. Wir sind aber wahrscheinlich im Unterschied zu den Freiheitlichen und zum BZÖ – sage ich einmal, wahrscheinlich gibt es diesen Unterschied – der Meinung, dass die Versicherten in einer einheitlichen Kasse, und da würde ich meinen, es sollte eine regionale Gliederung nach Bundesländern geben, Mitsprache und Wahlmöglichkeiten haben sollten, nämlich nicht bei den Leistungen, sondern sie sollten ihre Versichertenvertreter wählen.

Klar ist – das sage ich hier als Anmerkung, und dann gehe ich auf die Tagesordnung ein –: Ein Riesensozialversicherungsapparat, bei dem man diese Frage, wer bestimmt dort, vorher nicht geklärt hat, läuft Gefahr, ein Anhängsel des Ministeriums zu sein. Das ist eigentlich die Verstaatlichung der Sozialversicherung, das halte ich für ein Riesenproblem. Also da würde ich ersuchen, wenn man diese Forderung nach einer Sozialversicherung, oder neun Sozialversicherungen nach Ländern gegliedert, wie wir es eher vorschlagen, ernst nimmt, dann muss man diese Frage, wer dort steuert, wer dort lenkt, auch sauber und ehrlich beantworten. Und ich meine, das können nur die Versicherten sein. Denen steht das zu, diesen Apparat zu steuern, denn sie zahlen die Beiträge. Das vorausschickend zu diesem Punkt.

Wir hätten es eigentlich notwendig – ich wiederhole mich gerne in diesem Fall –, auch zu diesen Themen mehr zu diskutieren. Zu diesem Riesenkonvolut 83. ASVG-Novelle oder Sozialversicherungs-Änderungsgesetz haben wir im Ausschuss, glaube ich, knapp eine Stunde diskutiert. Da werden sehr unterschiedliche Materien behandelt. Es ist vollkommen unmöglich, weil es sehr viele diffizile Materien sind, sich über alle diese Materien wirklich ausreichend so Kenntnis zu verschaffen, dass man mit gutem Gefühl sagen kann, so, jetzt ist es so weit, jetzt kann man das passieren lassen – weder in einer Stunde noch in zwei Stunden, würde ich behaupten, weder in einer noch in zwei Sitzungen.

Ich sage noch eines: Im Verlauf dieser Sitzung von gestern und heute haben wir drei ASVG-Änderungen beschlossen, eine nummerierte Novelle, die steht jetzt zur Debatte, und zwei unnummerierte Novellen im Gesundheitsbereich. Es gibt Leute, die dieses Gesetz, das ASVG vollziehen müssen. Die schütten wir pro Jahr mit mindestens zehn Novellen zu. Ich habe sie jetzt nicht gezählt, aber wir haben die 83. gezählte und sicher die 200. ungezählte Novelle im ASVG.

Das ist auch ein Riesenproblem, denn es müssen ja nicht nur die, die das Gesetz vollziehen müssen, sondern auch die Leute, die dem Gesetz unterworfen sind, an­nähernd verstehen können, was ein für sie in ganz wesentlichen Bereichen wichtiges Gesetz auch bedeutet und an Veränderungen bringt. Und ehrlich gesagt, bei solchen Novellen, so gut sie auch gemeint sind, hat man manchmal den Eindruck, das wird von Novelle zu Novelle schwieriger. Es wird immer mehr aufgebläht, und es ist ver­ständlich, warum es aufgebläht wird, denn es soll ja etwas verändert und verbessert werden, aber es wird immer schwieriger.

Wir werden den meisten Teilen dieser 83. ASVG-Novelle, die zur Debatte steht, zustimmen.

Wir haben – danke an Frau Kollegin Oberhauser, dass sie das erwähnt hat – einen Punkt, Gott sei Dank, rechtzeitig in der Ausschussvorbereitung erkannt, und das betraf


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