Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 203

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Es hat, wie von Kollegen schon angesprochen, eine Einigung aller Parteien gegeben. Das ist eine vernünftige Sache.

Ich werde, wie gesagt, jetzt nicht mehr näher darauf eingehen, die Kollegen haben das Ganze schon detailliert ausgeführt. Wir freuen uns, dass ein Konsens gefunden werden konnte, und werden dem natürlich gerne zustimmen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

19.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.

 


19.00.01

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke vorweg einerseits für die konstruktiven Verhandlungen. Tatsächlich haben wir es im Verfassungsausschuss bei relativ vielen Materien geschafft, in einem sehr konsensualen Klima Verhandlungen zu führen und letztendlich einstimmige Ergebnisse zu erreichen.

Ich sage zum Inhalt jetzt nichts mehr, es ist ohnehin bekannt, was der Inhalt dieser Novelle ist. Es ist der letzte – gemeinsam mit zwei weiteren Punkten, die heute noch auf der Tagesordnung stehen –, der letzte Schritt, den wir im Bundeskanzleramt zur legistischen Umsetzung der Materienbestimmungen, die im Zusammenhang mit der Neuschaffung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ab dem 1. Jänner 2014 notwendig sind, setzen.

Wir sind auch in den anderen Bereichen, was die Schaffung des Bundesver­waltungs­gerichts anlangt, im Zeitplan. Das Gebäude wird gerade umgebaut, die Ausschreibun­gen sind zum Teil schon erfolgt beziehungsweise erfolgen demnächst. Wir sind im Zeitplan, und das ist nur deshalb möglich, weil auch Sie alle rechtzeitig mitgestimmt, mitverhandelt haben, dass wir diese Punkte umsetzen.

Eine Anmerkung möchte ich noch machen zum Kollegen Steinhauser, ich habe das im Verfassungsausschuss auch schon getan. Als wir letztes Mal sozusagen die Reparatur des Datenschutzgesetzes im Hinblick auf die Datenschutzkommission im Zusam­menhang mit dem Europäischen Gerichtshof machten, wurde argumentiert, dass wir bei einer bestimmten Bestimmung, nämlich bei der Berichtspflicht der Datenschutz­kom­mission an den Bundeskanzler, nur eine einfachgesetzliche Bestimmung wählen, um nicht eine Zweidrittelmehrheit erreichen zu müssen. Ich habe schon damals argumentiert, dass das die ganz klare Position des Verfassungsdienstes, aber auch von Experten ist, dass das einfachgesetzlich umzusetzen ist. Ich habe mich nie gescheut, dort, wo es notwendig war, Zweidrittelmehrheiten anzustreben. Mein Ziel war eigentlich immer, dass wir möglichst einstimmige Beschlüsse haben, daher freut mich das heute sehr.

Zur Anmerkung das Personal betreffend: Wir haben die Diskussion ja schon öfter geführt, und ich habe auch regelmäßig darauf hingewiesen, dass es natürlich einen Zielkonflikt gibt zwischen Budgetkonsolidierung, was natürlich auch mit Personal zu tun hat, und Verfahrensbeschleunigung, Abbau von Rückständen auf der anderen Seite. Wir setzen jetzt einen Schritt, um das Ziel der Verfahrensbeschleunigung zu erreichen. Im Unterschied zur Datenschutzkommission, wo natürlich immer wieder Termine einberufen werden mussten und die Kommission an sich entschieden hat, schaffen wir jetzt eine monokratische Behörde, wo sozusagen permanent Entscheidungen getroffen werden können.

Ich habe auch darauf hingewiesen, dass wir natürlich auch im Hinblick auf die Aufgabenstellung, Aufgabenkritik aktiv waren. Wir haben einen Gesetzesvorschlag


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