dig, und es geht auch zusätzlich noch um die Zahlungsverzugsrichtlinie. Was verbirgt sich hinter diesem etwas sperrigen Begriff? – Als Zielsetzung sind jetzt erstmals in dieser Richtlinie abschreckende Rechtsfolgen enthalten, die ergriffen werden sollen, denn es kommt zu großen Belastungen zum Teil auch für Unternehmungen, wenn zu spät gezahlt wird.
Gleichzeitig hat diese Novelle noch einen weiteren Aspekt, und zwar in Bezug auf den öffentlichen Dienst. Es gibt eine Studie, die besagt, dass der öffentliche Dienst seine Zahlungsmoral nicht so ernst nimmt, sprich, erst nach 42 Tagen bezahlt. Im Gegensatz dazu zahlen nicht öffentliche Unternehmen laut Kreditschutzverband nach 31 Tagen, und man sagt, speziell für die Wirtschaft wäre es ein guter Aspekt, würde die Zahlungsmoral auch des öffentlichen Dienstes ein bisschen besser werden.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Energieeffizienz-Richtlinie. Die Grünen haben im Ausschuss erklärt, sie werden noch überlegen, ob sie dem zustimmen wollen oder nicht. Diese Richtlinie beinhaltet wichtige Maßnahmen, die im Prinzip die Strategie von Europa 2020 festschreiben, und dient der Verwirklichung des 20-prozentigen Energieeffizienz-Zieles. Ja, es ist vielleicht zu wenig, aber ich denke, das ist vielleicht ein Ziel, das erreichbar ist.
Betreffend das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit sind nur redaktionelle Fehler zu korrigieren gewesen.
Ich darf in diesem Sinne noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einbringen, der besagt, dass die Vorgangsweise der Bestellung von Laienrichtern auf der Auftragnehmerseite geregelt und angepasst wird und auf der Auftraggeberseite durch Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend bestellt werden soll.
Ein weiterer Punkt dieses Antrages ist, dass die Geldbußen nunmehr für den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung verwendet werden und diesem zufließen sollen. Das, denke ich, ist eine gute Ergänzung.
Weiters sind noch Ergänzungen betreffend den EU-Beitritt von Kroatien enthalten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.13
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der in seinen Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ob seiner Länge gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung bereits an die Abgeordneten hier im Hause verteilt und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2170 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 und das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert werden (2269 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die oben bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 (Änderung des Bundesvergabegesetzes 2006) wird wie folgt geändert:
a) In Z 24 lautet § 293 Abs. 3:
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