Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 207

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„(3) Die fachkundigen Laienrichter der Auftraggeberseite werden auf Vorschlag des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend und der Bundesarbeitskammer bestellt.“

b) In Z 24 lautet § 334 Abs. 7 letzter Satz:

„Geldbußen fließen dem Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (§ 2 des Bundesgesetzes zur Förderung der Forschung und Technologieentwicklung, BGBl. Nr. 434/1982) zu.“

c) In Z 31 lautet § 345 Abs. 17 Z 1:

„1. Die Einfügung der Einträge zu § 87a, § 99a, § 241a, § 247a und die Neufassung des Eintrages vor § 245 im Inhaltsverzeichnis, § 11 erster Satz, § 19 Abs. 7, § 41 Abs. 1, § 41a Abs. 1, § 87a samt Überschrift, § 99a samt Überschrift, § 141 Abs. 1, § 142 Abs. 1, § 145 Abs. 2, § 177 Abs. 1, § 187 Abs. 7, § 201 Abs. 1, § 201a Abs. 1, § 241a samt Überschrift, die Bezeichnung und Überschrift nach § 244, § 247a samt Überschrift, § 248 Abs. 12, § 280 Abs. 1, § 304, § 323 Abs. 1, § 344 Abs. 2, § 351 Z 20 und die Einfügungen in Anhang VII treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

d) Nach Z 34 wird folgende Z 34a eingefügt:

„34a. In Anhang VII Teil A, Anhang VII Teil B und Anhang VII Teil C wird jeweils nach dem Eintrag für Frankreich folgender Eintrag eingefügt:

„– für Kroatien das „Sudski registar trgovackih društava u Republici Hrvatskoj or Obrtni registar Republike Hrvatske“;““

2. Artikel 2 (Änderung des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012) wird wie folgt geändert:

a) In Z 14 lautet § 145 Abs. 4 Z 1:

„1. Der Eintrag zur Überschrift des 5. Teiles im Inhaltsverzeichnis, § 3 Z 16 lit. a sublit. dd, § 32 Abs. 1, § 33 Abs. 1, die Bezeichnung und Überschrift nach § 143, § 144 Abs. 2 und die Einfügungen in Anhang V treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt die Absatzbezeichnung in § 1 außer Kraft.“

b) Nach Z 14 wird folgende Z 15 eingefügt:

„15. In Anhang V Teil A, Anhang V Teil B und Anhang V Teil C wird jeweils nach dem Eintrag für Frankreich folgender Eintrag eingefügt:

„– für Kroatien das „Sudski registar trgovackih društava u Republici Hrvatskoj or Obrtni registar Republike Hrvatske“;““

Begründung:

Zu Z 1 lit. a (§ 293 Abs. 3):

§ 293 Abs. 3 soll der Systematik des § 293 Abs. 2, in dem die Vorgangsweise der Bestellung der fachkundigen Laienrichter der Auftragnehmerseite geregelt wird, ange­passt werden. Demgemäß sollen die fachkundigen Laienrichter der Auftraggeberseite auf Vorschlag des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend und der Bundesarbeitskammer bestellt werden.

Zu Z 1 lit. b (§ 334 Abs. 7 letzter Satz):

Geldbußen sollen nunmehr dem Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen For­schung zufließen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite