Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 208

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Zu Z 1 lit. c und d (§ 345 Abs. 17 Z 1 und Anhang VII):

Anhang VII (Liste der einschlägigen Berufs- und Handelsregister bzw. Bescheini­gungen und eidesstattlichen Erklärungen gemäß den §§ 71 Abs. 1 Z 1 und 72 Abs. 2 Z 1) wird im Lichte des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union erweitert (vgl. den Entwurf einer Richtlinie des Rates zur Anpassung einiger Richtlinien im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge aufgrund des Beitritts Kroatiens); dies wiederum erfordert eine Anpassung der Inkrafttretensbestimmung des § 345.

Zu Z 2 lit. a und b (§ 145 Abs. 4 Z 1 und Anhang V):

Anhang V (Liste der einschlägigen Berufs- und Handelsregister bzw. Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen gemäß den §§ 60 Z 1 und 61 Abs. 2 Z 1) wird im Lichte des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union erweitert (vgl. den Entwurf einer Richtlinie des Rates zur Anpassung einiger Richtlinien im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge aufgrund des Beitritts Kroatiens); dies wiederum erfordert eine Anpassung der Inkrafttretensbestimmung des § 145.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pack. 3 Minuten. – Bitte.

 


19.13.55

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat schon die wesentlichen Details erklärt.

Zur Geschichte nur ganz kurz der Vollständigkeit halber: Das hat natürlich zu tun, wie vieles, das wir in den letzten Tagen und Wochen auch beschlossen haben, mit der Einführung dieser zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich, wodurch auch das Bundesvergabeamt aufgelöst wird und stattdessen das Bundesverwaltungsgericht mit der Überprüfung der Vergabeverfahren betraut wird. Dort wird in Zukunft eine Entscheidung durch einen Senat getroffen, der aus einem vorsitzenden Richter und zwei fachkundigen Laienrichtern bestehen wird.

Eine wesentliche Änderung in dem Bereich – meine Vorrednerin hat ausführlich darüber gesprochen – ist die Verpflichtung, Rechnungen binnen 30 Tagen zu begleichen, was für die Wirtschaft sehr wichtig ist. 76 Prozent der Unternehmer, die mit dem Bund oder mit der öffentlichen Hand Geschäfte abschließen, beklagen die Zahlungs­moral. Es ist sozusagen ein dringendes Liquiditätsproblem für viele Unter­nehmerinnen und Unternehmer, wenn der Bund oder die öffentliche Hand die Rech­nungen nicht pünktlich bezahlt. Wenn wir diese Zahlungsmoral verbessern, dann ist das indirekt auch eine Wachstumsbeschleunigung für die heimische Wirtschaft, und das ist ganz wichtig und richtig.

In diesem Sinne sollten alle Parteien diesem Antrag zustimmen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

19.15

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. 4 Minuten. – Bitte.

 


19.15.36

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Diese Novelle zum Bundesvergabegesetz


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