Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 209

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

hat einige Punkte, die, wie ich glaube, durchaus unterstützenswert sind, daher werden wir dieser Novellierung auch zustimmen.

Die Beschränkung der Zahlungsfrist auf 30 Tage haben meine beiden VorrednerInnen bereits erwähnt. Das halten wir für notwendig, denn die Zahlungsmoral in Österreich seitens der öffentlichen Hand scheint nicht die beste zu sein. So zeigt der Europäische Zahlungsindex 2012 auf, dass es im Durchschnitt 44 Tage dauert, bis bei den Unternehmungen das Geld seitens der öffentlichen Hand eintrifft, wenn sie Auftrag­geber war.

Der zweite Punkt ist die Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie. Dabei sehen wir jetzt einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Es ist eine minimale Umsetzung eines kleinen Teils der Energieeffizienz-Richtlinie, aber besser als der Status quo und insofern für uns auch unterstützenswert.

Der dritte Punkt, den wir in diesem Zusammenhang für wichtig halten, ist, dass Innovation explizit als sekundäres Beschaffungsziel verankert worden ist. Das macht auch Sinn. Verschiedene Expertisen zeigen, dass, wenn man ganz konkret dieses Ziel Innovation, innovative Produkte, Dienstleistungen verankert und damit die Nachfrage verstärkt und steigert, das eine positive Auswirkung selbstverständlich auf die anbie­tenden Unternehmen hat, aber insbesondere auf die Innovationsdynamik in einem bestimmten Bereich der Volkswirtschaft und auf eine Wirtschaft insgesamt. Insofern finden wir das gut, dass sich die Qualität der Produkte und Dienstleistungen im öffentlichen Sektor steigert, damit auch die Nachfrage nach klugen, innovativen Pro­dukten verstärkt wird, und dass das generell Forschung und Entwicklung bei den anbietenden Unternehmungen vorantreiben wird.

Summa summarum werden wir dieser Novellierung auch zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

19.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort gemeldet. 3 Minuten. – Bitte.

 


19.18.19

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich brauche das bisher Gesagte nicht zu wiederholen, ich schließe mich meinen Vorrednern an, was den Inhalt dieser Vorlage betrifft. Wir werden dieser Vorlage auch unsere Zustimmung geben.

Ich möchte nur ganz zum Schluss – Herr Staatssekretär, Sie haben es gesagt, das ist eine der letzten Vorlagen zur Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Reform – noch einmal an den Beginn zurückgehen und ein paar mahnende Worte aussprechen. Es ist ein bisschen in Vergessenheit geraten, was die Grundsätze dieser Reform anlangt und unsere durchaus nicht nur leise Kritik, die wir geäußert haben.

Wie gesagt, grundsätzlich halten wir diese Reform für gut und richtig, aber auch Sie, Herr Staatssekretär, werden noch aufpassen müssen, dass die Intentionen, die wir alle in diese Reform gesetzt haben, auch umgesetzt und realisiert werden können und dass es nicht zu einer Aufsplitterung vor allem im Bereich der Länder kommt, wenn es um ein von uns gewünschtes einheitliches Richterbild geht, wenn es um ein möglichst einheitliches Organisations- und Dienstrecht geht und wenn es auch darum geht, dass es, wenn man schon sehr viele Einzelinstitutionen zusammengefasst hat zu neun plus zwei Gerichten, letztlich zumindest mittel- bis langfristig nicht teurer kommen sollte als vorher, sondern entsprechend effizienter, aber auch kostengünstiger werden sollte. (Beifall beim BZÖ.)

19.19

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite