Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll202. Sitzung / Seite 84

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EU-Mitgliedsstaaten jederzeit erlassen. In dieses EU-Gesetzgebungsverfahren ist, da es sich um eine Durchführungsverordnung der EU-Kommission handelt, das EU-Parlament nicht involviert.

Es ist davon auszugehen, dass die Kommission die entsprechende Durchführungs­verordnung voraussichtlich noch diesen Monat annimmt, veröffentlicht und den EU-Mitgliedsstaaten übermitteln wird. Es scheint daher zielführend, dass dieses Schreiben im eigens für diese heikle Problematik eingesetzten Unterausschuss mit den bishe­rigen ExpertInnen und WissenschaftlerInnen einer eingehenden Bewertung aus öster­reichisch spezifischer Sicht unterzogen wird. Die diesbezügliche Sitzung des Unterausschusses soll unmittelbar nach Einlangen des Kommissionsbeschlusses anbe­raumt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht:

gemeinsam mit den Mitgliedern des Unterausschusses, den ExpertInnen und Wissen­schaftlerInnen den Beschluss der EU-Kommission zum partiellen Verbot von drei Wirkstoffen (Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam) einer umfassenden Bewertung zu unterziehen;

dem Ausschuss ein Umsetzungskonzept vorzulegen, das den Österreichspezifischen Erfordernissen entspricht, sowie einem gedeihlichen wirtschaftlichen Nebeneinander von Landwirten und Imkern gerecht wird;

die nicht von den Einschränkungen im erwarteten Beschluss der Kommission umfasste Anwendungen zu überprüfen;

verstärkte Anwendungskontrollen von Pestiziden generell zu veranlassen und die derzeitigen Sanktionen im Zuwiderhandlungsfalle hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Ver­hält­nismäßigkeit und Abschreckung zu überprüfen und ggfalls anzupassen;

einen Umsetzungskalender vorlegen, der Zeitrahmen und budgetäre Auswirkungen darlegt, sowie, Vorschläge für einen jährlichen Bericht an das Parlament über die Anwen­dungskapazitäten von Pestiziden, insbesondere Neonicotinoiden und deren Kontrolle vorzulegen;

auf EU-Ebene für eine stärkere Risikofolgenabschätzung bei der Zulassung oder Zulassungseinschränkung von Pflanzenschutzmitteln hinsichtlich ihrer negativen Auswirkungen auf Bienen einzutreten;

für klar strukturierte, objektive und transparente Verbots- und Beschränkungsverfahren einzutreten, die auf fundierten fachlichen Grundlagen, sozioökonomischen Bewertun­gen, Risikoabwägungen und belastbaren Folgenabschätzungen beruhen;

das österreichische Honigprogramm von derzeit 1,5 Mio. € aufzustocken;

die Forschung hinsichtlich der multifaktoriellen Ursachen für das Bienensterben durch konkrete Aufträge voranzutreiben;

 


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