EU-Mitgliedsstaaten jederzeit erlassen. In dieses EU-Gesetzgebungsverfahren ist, da es sich um eine Durchführungsverordnung der EU-Kommission handelt, das EU-Parlament nicht involviert.
Es ist davon auszugehen, dass die Kommission die entsprechende Durchführungsverordnung voraussichtlich noch diesen Monat annimmt, veröffentlicht und den EU-Mitgliedsstaaten übermitteln wird. Es scheint daher zielführend, dass dieses Schreiben im eigens für diese heikle Problematik eingesetzten Unterausschuss mit den bisherigen ExpertInnen und WissenschaftlerInnen einer eingehenden Bewertung aus österreichisch spezifischer Sicht unterzogen wird. Die diesbezügliche Sitzung des Unterausschusses soll unmittelbar nach Einlangen des Kommissionsbeschlusses anberaumt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht:
gemeinsam mit den Mitgliedern des Unterausschusses, den ExpertInnen und WissenschaftlerInnen den Beschluss der EU-Kommission zum partiellen Verbot von drei Wirkstoffen (Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam) einer umfassenden Bewertung zu unterziehen;
dem Ausschuss ein Umsetzungskonzept vorzulegen, das den Österreichspezifischen Erfordernissen entspricht, sowie einem gedeihlichen wirtschaftlichen Nebeneinander von Landwirten und Imkern gerecht wird;
die nicht von den Einschränkungen im erwarteten Beschluss der Kommission umfasste Anwendungen zu überprüfen;
verstärkte Anwendungskontrollen von Pestiziden generell zu veranlassen und die derzeitigen Sanktionen im Zuwiderhandlungsfalle hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Abschreckung zu überprüfen und ggfalls anzupassen;
einen Umsetzungskalender vorlegen, der Zeitrahmen und budgetäre Auswirkungen darlegt, sowie, Vorschläge für einen jährlichen Bericht an das Parlament über die Anwendungskapazitäten von Pestiziden, insbesondere Neonicotinoiden und deren Kontrolle vorzulegen;
auf EU-Ebene für eine stärkere Risikofolgenabschätzung bei der Zulassung oder Zulassungseinschränkung von Pflanzenschutzmitteln hinsichtlich ihrer negativen Auswirkungen auf Bienen einzutreten;
für klar strukturierte, objektive und transparente Verbots- und Beschränkungsverfahren einzutreten, die auf fundierten fachlichen Grundlagen, sozioökonomischen Bewertungen, Risikoabwägungen und belastbaren Folgenabschätzungen beruhen;
das österreichische Honigprogramm von derzeit 1,5 Mio. € aufzustocken;
die Forschung hinsichtlich der multifaktoriellen Ursachen für das Bienensterben durch konkrete Aufträge voranzutreiben;
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