Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 92

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dert sind, die noch unter der Tuchent schlummern, mitzurechnen –, dann bewegt sich die Schadenssumme in Milliardenhöhe. Auf der anderen Seite versuchen Sie, durch Steuererhöhungen, durch Gebühren- und Abgabenerhöhungen wieder Geld hereinzu­bekommen.

Kollege Stummvoll, Sie haben gemeint, die Opposition befinde sich in der Rechnungs­hoffalle. Der Rechnungshof steht über den Dingen. Der Rechnungshof hat als objekti­ves, gutes und wertvolles Instrument dieses Nationalrates eindeutig festgestellt, wie wichtig ein Spekulationsverbot ist. Der Rechnungshof befindet sich hier in guter Ge­sellschaft mit der Opposition, denn so wie wir sagt er eindeutig, dass nur ein Speku­lationsverbot, das auch seine Wirksamkeit entfalten kann, ein Spekulationsverbot ist, mit dem wir der Vergangenheit Herr werden.

Das, was Sie hier wollen, ist eine Placebo-Lösung, die Sie der Opposition vorgelegt ha­ben, um ja nicht bei Ihren Landeshauptleuten anzuecken. Was ist das überhaupt für ein Selbstverständnis? Wie fühlen Sie sich von Rot und Schwarz eigentlich dabei, dass Sie hier die Marionetten von Landeshauptleuten abgeben? Sind Sie noch Bestandteil der Bundesgesetzgebung oder befinden Sie sich in Geiselhaft von Landeshauptleuten, die – beginnend beim Vorarlberger Landeshauptmann – der Bundesgesetzgebung bei jeder Gelegenheit ausrichten, dass sie ohnedies nichts zustande bringt?

Zeigen wir den Landeshauptleuten doch mit dem heutigen Tag, dass wir etwas zustan­de bringen! Setzen wir den Mechanismus einer parlamentarischen Verhandlung über das längst notwendige Spekulationsverbot in Gang! Seien wir tatsächliche Anwälte der Steuerzahler und geben wir es nicht nur in Sonntagsreden vor, um auf der anderen Seite alles zu verhindern, womit Steuergeld in diesem Land gespart werden könnte! (Ruf bei der ÖVP: Wahnsinn!)

Ich frage Sie, sehr geehrte Damen und Herren: Wessen Anwälte sind Sie? Sind Sie die Anwälte der Spekulantinnen und Spekulanten? Sind Sie die Anwälte der mitkassieren­den Banken? Oder sind Sie hier die Anwälte der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die für solche Malversationen genug gezahlt haben? Wir werden nicht müde werden, dieses Spekulationsverbot auch in den nächsten Monaten im Nationalrat zu thematisie­ren. (Beifall beim BZÖ.)

13.05

13.05.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die den Einwendungen Rechnung tragen wollen – das heißt, die für die Aufnahme der Vorlagen 2131 der Beilagen bis 2187 der Beilagen als Tagesordnungspunkte 1 bis 5 stimmen –, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Damit bleibt es bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung für die heutige Sitzung.

13.05.56Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 14728/J bis 14790/J;

 


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