Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 106

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„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dafür zu sor­gen, dass die Grundstufe 1 der Volksschule in ganz Österreich in Form der flexiblen Schuleingangsphase (Vorschulstufe gemeinsam mit 1. und 2. Schulstufe) angeboten wird und ausreichend Ressourcen für den Einsatz von Teamlehrkräften bereit stehen.“

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Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde

betreffend integrative Führung der Grundstufe 1 - flexible Schuleingangsphase

eingebracht im Zuge der Debatte TOP 1, Bericht des Unterrichtsausschusses über den Nationalen Bildungsbericht 2012, vorgelegt vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (III-382/2283 d.B.).

Begründung

Kinder bringen zum Zeitpunkt der Einschulung mit sechs Jahren unterschiedlichste Vo­raussetzungen und Vorkenntnisse in die Schule mit. Abhängig von der Bildung der Eltern, der sozialen Situation der Familie, der Dauer des vorangegangenen Kindergar­tenbesuchs, der Interessenslage und der individuellen Entwicklung des Kindes liegen die Unterschiede im Entwicklungsstand bis zu zwei Lernjahre auseinander. Während einige SchülerInnen kaum mit Schreibutensilien, Klebstoff und Schere umgehen kön­nen und daher als nicht schulreif einzustufen sind, beherrschen andere schon die Grundrechnungsarten oder können fließend lesen und schreiben.

Um diesem breiten Spektrum an kindlichen Voraussetzungen zu begegnen ist der Lehrplan der Volksschule nicht in Jahrgangsklassen, sondern in zwei Grundstufen un­terteilt. Die Grundstufe 1 umfasst die 1. und 2. Volksschulklasse sowie (bei Bedarf) die Vorschulstufe für nicht schulreife Kinder. Die Grundstufe 1 kann gemeinsam in Form der "flexiblen Schuleingangsphase" geführt werden. Dabei sind dann SchülerInnen der drei Schulstufen gemeinsam in einer Klasse.

SchülerInnen sind innerhalb der Grundstufe I berechtigt, auch während des Schuljah­res in die nächsthöhere oder in die nächstniedrigere Schulstufe zu wechseln. Über den Wechsel der Schulstufe entscheidet die Schulkonferenz aufgrund des Antrages der Er­ziehungsberechtigten oder der Klassenlehrerin beziehungsweise des Klassenlehrers.

Sieben auf einen Streich

Die flexible Schuleingangsphase Vorteile für:

1. Kinder, die zum Zeitpunkt der Schuleinschreibung noch nicht schulreif sind

Sie haben die Möglichkeit während der flexiblen Schuleingangsphase ihre Defizite auf­zuholen und die Grundstufe 1 regulär in zwei Jahren zu durchlaufen

2. Kinder mit Problemen in der Unterrichtssprache

 


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