Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 107

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Sie haben ausreichend Zeit die Unterrichtssprache zu erlernen ohne von vornherein von den Lehrinhalten der Volksschule ausgeschlossen zu sein.

3. Schulen in sozialen Brennpunkten

Durch die Vermischung der Jahrgangsklassen kommt es nicht mehr zu Klassen, in den der Großteil der SchülerInnen die Unterrichtssprache nicht beherrscht.

4. Kleinschulen vor allem in ländlichen Gebieten

Durch geringe SchülerInnenzahlen können benötigte Vorschulklassen nicht eröffnet werden. Bei integrativer Führung der Grundstufe 1 können zusätzliche Ressourcen für Förderunterricht bereitgestellt werden, davon profitieren alle SchülerInnen.

5. Hochbegabte Kinder

Sie können von der ersten in die zweite Volksschulklasse wechseln ohne Lehrinhalte zu verpassen.

6. Herbstgeborene Kinder

Je nach Entwicklungstempo wird erst im Laufe des Unterrichtsjahres entschieden, in welche Schulstufe das Kind eingestuft wird. Das nimmt viel Druck von Eltern, Kind und LehrerIn.

7. LehrerInnen in der Grundstufe 1

Für den Mehrstufenunterricht stehen mehr Ressourcen zur Verfügung als für den klas­sischen Jahrgangsunterricht.

Einige der oben genannten Probleme sind in den letzten Wochen vermehrt durch die Medien gegangenen. Insbesondere Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz ist durch Ideen aufgefallen, die vor allem die Desintegration und Selektion zum Ziel haben. Su­sanne Brandsteidl, amtsführende Präsidentin des Wiener Stadtschulrats, hat die Popu­lismuskeule dankbar aufgegriffen und mit ihrer Forderung nach Vorschulklassen für Kinder mit Deutschdefiziten auch deutlich geschwungen. Selbst die zuständige Bun­desministerin für Unterricht Claudia Schmied konnte sich der Idee nach Vorschulklas­sen nicht gänzlich entziehen, obwohl sie inzwischen aus nationalen und internationalen Studien wissen müsste, dass SchülerInnen individuelle Förderung und Flexibilität brau­chen, statt Selektion in Gettoklassen.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die flexible Schuleingangsphase sind seit dem Schuljahr 1999/2000 in Kraft. Dennoch wird von den Möglichkeiten viel zu wenig Ge­brauch gemacht. So werden die SchülerInnen ihrer Möglichkeit zum Wechsel von einer Schulstufe in eine andere beraubt. Dabei bedarf es in erster Linie einer organisato­rischen Umstellung an den Schulen.

Auch das Knowhow der Lehrkräfte ist vorhanden. Vielfach werden Mehrstufenklassen über den gesamten Zeitraum der Volksschule geführt. Allerdings wird auch hier von den Möglichkeiten der flexiblen Schuleingangsphase zu wenig Gebrauch gemacht.

Für die Kinder bietet die flexible Schuleingangsphase die Chance, ohne Leistungs­druck aber mit vielfältigen Angeboten in die Schule zu starten. Je nach Vorwissen und Entwicklungsstand können die Kinder die Grundstufe 1 in ein bis drei Schuljahren durchlaufen und können dabei im Klassenverband verbleiben. Stigmatisierende Erfah­rungen wie die Einstufung in eine Vorschulklasse oder die Wiederholung einer Schul­stufe entfallen ebenso, wie die Hürde für hochbegabte Kinder, während des Schul­jahres in eine höhere Klasse mit anderen Kinder wechseln zu sollen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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