Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 156

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Die Novelle, sehr geehrte Damen und Herren, sieht vor, dass die Flüge mit unbemann­ten Luftfahrzeugen in der Klasse 2 ab nun genauso behandelt werden  und das ist ganz wichtig  wie bemannte Luftfahrzeuge. Das heißt in weiterer Folge, dass für die Steuerung von gewerblich genutzten unbemannten Flugobjekten eine Pilotenlizenz und eine Flugtüchtigkeitsbescheinigung benötigt werden.

Des Weiteren unterliegt jede gewerbliche Nutzung eines solchen Luftfahrzeuges ge­mäß Datenschutzgesetz dem Punkt der überwiegend schutzwürdigen Geheimhal­tungsinteressen. Aus diesem Grund, sehr geehrte Damen und Herren, muss jeder Flug bei der Datenschutzkommission angemeldet werden, dies schafft zusätzlich noch mehr Schutz der Privatsphäre jedes Einzelnen.

Sehr geehrte Damen und Herren, eine Grundüberlegung eben dieses Gesetzes ist es, die Privatsphäre der Menschen zu schützen. Wie eingangs angesprochen, ist die Technik auf dem Gebiet der zivilen Luftfahrt sehr schnelllebig und entwickelt sich im­mer rascher weiter. Viele dieser Flugobjekte sind mit hochauflösenden Kameras aus­gestattet. Das kann natürlich auch einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre bedeu­ten. Man stelle sich vor, dass so ein Luftfahrzeug, ausgestattet mit einer hochauflösen­den Kamera, über eine Siedlung fliegt und in die Gärten und Häuser der Bewohnerin­nen und Bewohner fotografiert und filmt.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht zu verantworten, dass solche Aktio­nen nicht geahndet werden. Das neue Gesetz schafft deshalb Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und gewährleistet Betriebssicherheit der Fluggeräte.

Eine weitere wesentliche Änderung, die die Novelle vorsieht, regelt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Hubschrauberlandeplätze von Krankenhäusern. Künftig wird eine spezielle Zivilflugplatzbewilligung eingeführt. Für andere Flugplätze wird es ab nun eine einheitliche behördliche Verwaltung geben. Die Anlaufstelle ist die Austro Control GmbH, die als zentrale Meldestelle fungiert und sich um die Problemmeldun­gen annimmt.

Künftig wird es auch ein Verbot von gefährlichen Laserklassen geben, welche zum Bei­spiel Piloten beim Landeanflug blenden könnten. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Flugsicherheit. Ein weiterer Punkt der Novelle sieht außerdem vor, dass die Bestimmungen über die Steigklassen von Fesselballons, Drachen und Kleinluftbal­lons präzisiert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Gesetzesnovelle wird nicht nur ein rechtli­cher Rahmen geschaffen, vielmehr wird auch auf die Bedürfnisse der Menschen einge­gangen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.) Es tut mir wirklich leid, liebe Gabriela Mo­ser, dass die Grünen dieser Gesetzesnovelle nicht zustimmen können. Es ist wichtig, dass die Privatsphäre und der Datenschutz sowie auch die Flugsicherheit und die Rechtssicherheit bei dieser Gesetzesnovelle vorrangig berücksichtigt werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Dr. Moser: Ja leider nur vorrangig!)

16.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Haubner gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.43.27

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Ge­schätzte Damen und Herren! Inhaltlich hat ja der Kollege Heinzl schon sehr ausführlich geschildert, worum es bei dieser Novelle geht.

Aber vielleicht generell: Die Luftfahrt ist schon ein ganz wichtiger, entscheidender Fak­tor für den Wirtschaftsstandort Österreich, und sicher ist es immer wichtig, dass man


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