Es ist jetzt hier leider in der kurzen Debatte am Ende der Tagesordnung auch nicht möglich, auf all diese Gesetzesmaterien einzugehen, so wie sie es verdienen würden und wie es auch notwendig wäre. Es wird immer gesagt: Na ja, da ist es ohnehin nur um ein paar Anpassungen, was die Verwaltungsgerichtsbarkeit angeht, gegangen. Ja, natürlich sind es Anpassungen. Wenn man es sich aber genauer anschaut – und das haben wir, trotz der Fülle und trotz der Kürze der Zeit, natürlich gemacht, wie wir das immer machen, und nicht nur im Umweltbereich, sondern in allen anderen Bereichen auch –, dann findet man doch Änderungen, die, gerade was die BürgerInnenbeteiligung und die Umweltinteressen angeht, sehr negativ sind.
Ich werde jetzt auf ein paar „Highlights“ im negativen Sinne eingehen. Das erste ist das UVP-Gesetz, das schon angesprochen wurde. Die Partizipationsmöglichkeiten für BürgerInnen haben sich überhaupt nicht verbessert, im Gegenteil: Sie haben sich verschlechtert, vor allem, was das Feststellungsverfahren angeht. (Abg. Ing. Schultes: Stimmt ja nicht!) Da hier UVP-Gesetze aus anderen Ländern angesprochen wurden: Auch das österreichische Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist nicht EU-konform. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Schultes.)
Es wird in dem UVP-Gesetz das Fortbetriebsrecht eingeführt oder beibehalten, von dem ich finde, dass das mit Rechtsstaatlichkeit überhaupt nichts mehr zu tun hat. Darin ist geregelt, dass zum Beispiel, wenn der Verwaltungsgerichtshof bei einem großen Straßenprojekt einen Bescheid aufhebt – also keine gültige Baugenehmigung mehr vorliegt –, der Bau trotzdem bis zu einem Jahr lang fortgeführt werden darf. Wo ist da der Rechtsstaat? (Abg. Ing. Schultes: Was hätten Sie gerne?) – Wenn es keinen Bescheid gibt, dann darf nicht gebaut werden! Das gilt für jeden Häuslbauer, und das muss für Straßenprojekte auch gelten! (Beifall bei den Grünen.)
Es ist in diesem Gesetz kein Energieeffizienzgebot vorgesehen. Es ist nicht vorgesehen, dass Energieeffizienz ein Genehmigungskriterium für Anlagen sein muss. Da frage ich mich: Weiß in dieser Regierung die rechte Hand noch, was die linke tut? Bundesminister Mitterlehner macht ein Energieeffizienzgesetz, im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz von Minister Berlakovich kommt das nicht einmal vor. Also frage ich mich, wie hier der Zugang zu Umwelt- und Energiepolitik ist.
Zum Wasserrechtsgesetz. Ein sehr aktuelles Beispiel: An der Schwarzen Sulm finden gerade Demonstrationen statt, weil dort die Bagger auffahren, um einen der wertvollsten Naturräume, die wir überhaupt noch haben, zu zerstören. Mit dieser Novelle hätten wir die Möglichkeit gehabt, dem Einhalt zu gebieten, nämlich indem man das wasserwirtschaftliche Planungsorgan – das bereits eine erfolgreiche Berufung eingelegt hatte, die dann aber zurückgewiesen wurde, da das Organ nicht weisungsfrei ist – weisungsfrei gestellt hätte. Damit hätten wir hier die Möglichkeit, tatsächlich Umweltschutz zu betreiben.
Zum § 53 Wasserrechtsgesetz. Auch hier sieht man, wie der Zugang nicht nur zur Umweltpolitik, sondern zur Politik generell ist. Die Planungen, die Rahmenplanungen werden an die Wirtschaft ausgelagert. Energiekonzerne können wasserwirtschaftliche Pläne darüber abliefern, wo sie ein Kraftwerk für notwendig halten. Das hat dann auch spezielles Gewicht und wird in Verfahren dann auch so bewertet. Es kann nicht sein, dass sich die Energiewirtschaft und die Konzerne hier das öffentliche Interesse selbst ausstellen. Eine Rahmenplanung ist Aufgabe der öffentlichen Hand, Herr Minister. Ich hätte Sie aufgefordert, diese aus energiewirtschaftlicher und ökologischer Sicht notwendige Planung selbst in die Hand zu nehmen und nicht den Konzernen zu überlassen. (Beifall bei den Grünen. – Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Das glauben Sie doch selbst nicht!) – Ja, natürlich glaube ich das! Ich nehme ernst, was wir vertreten, im Gegensatz zu Ihnen.
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