Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 213

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sekkieren. Herzlichen Gruß an die Freiheitliche Partei, so schaut euer wahres Gesicht aus!

Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir bei der Umweltverträglich­keitsprüfung weiterkommen. Ich freue mich sehr, dass das Bundesverwaltungsgericht eingerichtet wird, und ich wünsche diesem wichtigen Gerichtskörper eine gute Überlei­tung, eine gute Arbeit und letztendlich einen guten Dienst für Österreich, denn wir brau­chen das Berufungsrecht für die Bürger, für die Bürgergesellschaft und für all jene, die legale Einwände einzubringen haben, wenn ein Projekt betrieben wird. Denn nur mit guter Prüfung können gute Projekte dauerhaft verwirklicht werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Brunner. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.36.24

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher, so Sie uns von zu Hause aus noch zuschauen! Zugänge zur Umweltpolitik wurden angespro­chen. Herr Kollege Schultes, in diesen Tagesordnungspunkten werden 15 Gesetzes­materien behandelt. Sie haben jetzt eine angesprochen, nämlich das UVP-Gesetz, das sehr wichtig ist, gerade wenn es darum geht, welchen Zugang man zur Umweltpolitik hat.

Dieses Gesetz regelt Beteiligungsmöglichkeiten und die Prüfung von Anlagen auf ihre Umweltverträglichkeit hin. Ich finde, genau darum geht es: Prüfung auf Umweltverträg­lichkeit – es darf nur das passieren, was wirklich umweltverträglich ist – und Beteili­gungsmöglichkeiten für die Menschen, die sich in ihrer Freizeit, mit ihrem eigenen Geld ehrenamtlich für die Umwelt engagieren – egal, ob in NGOs, ob in BürgerInneninitia­tiven oder ganz einfach als AnrainerIn. Gott sei Dank gibt es davon sehr, sehr viele in Österreich – nicht in der Regierung, aber in Österreich –, und ich möchte mich hier bei all diesen Menschen bedanken, denn dieses Engagement ist bitter nötig. (Beifall bei den Grünen.)

Welchen Zugang man zur Umweltpolitik hat, zeigt sich auch daran, was man in dieses Gesetz hineinschreibt. Wenn man nämlich einen ordentlichen Zugang hat, dann unter­stützt man diese Menschen, die sich für die Umwelt engagieren. Ich glaube, man kann den Zugang zur Umweltpolitik auch daran messen, mit welchen Interessenvertretungen man zusammenarbeitet – ob vielleicht mit Umwelt-NGOs und Bürgerinitiativen oder vielleicht mit der Industriellenvereinigung und diversen Chemielobbys. (Abg. Ing. Schul­tes: Die einen arbeiten, die anderen stehen herum!)

Ich glaube, es ist in Österreich mittlerweile sehr klar, wie hier die Rollen verteilt sind, und die Bürgerinnen und Bürger können sich mittlerweile, glaube ich, ein sehr gutes Bild machen. (Beifall bei den Grünen.)

Als Vorsitzende des Umweltausschusses ist es mir aber auch ein Anliegen, hier zu the­matisieren – ich habe es schon gesagt –, dass in diesen drei Tagesordnungspunkten 15 Gesetzesmaterien behandelt werden. (Abg. Mag. Josef Auer: Vier Tagesordnungs­punkte!) Ich finde, das zeigt den Umgang der Regierung mit der Umweltpolitik.

Wir hatten in den vergangenen Umweltausschüssen in dieser Periode vielleicht ein, zwei Regierungsvorlagen – wenn überhaupt – auf der Tagesordnung. Demgegenüber standen unzählige Anträge der Opposition. Jetzt, im letzten Ausschuss – die Legisla­turperiode geht dem Ende zu – sind über 20 Regierungsvorlagen durchgewunken worden und sollen auch heute hier durchgewunken werden. Eine seriöse, kontinuierli­che Umweltarbeit stelle ich mir anders vor.

 


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