Sie, Herr Bundesminister, sollten auch eingreifen, Sie haben auch Kompetenzen! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Selbstverständlich!) Aber das muss gesagt werden, und das muss angegangen werden. Jetzt haben wir also die Situation: erstens rechtswidrig, zweitens volkswirtschaftlich blöd, drittens ein Haufen Schadenersatzzahlungen, wenn man so will, gegenüber der Union, und letztendlich eine zu bereinigende Situation, Herr Bundesminister, wo Sie selber auch sagen, die Landesregierung beziehungsweise der Landeshauptmann soll endlich entscheiden. Aber ich sage Ihnen, wenn er das nicht tut, dann müssen Sie auch etwas tun! Sie müssen ihn zumindest zur Räson bringen, darum appelliere ich an der Stelle!
Dort fahren jetzt die ersten Bagger herum. Aber wir werden die Widerstandkämpferinnen und -kämpfer dort unterstützen. Ich sage Ihnen das ganz offen, weil es einfach wieder so ist wie schon öfter: Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Bescheid aufheben!) Lassen Sie sich das hinter die Ohren schreiben: So geht das nicht, die letzten Naturgebiete dort zerstören auf diese schäbige Art und Weise, und das unter den angeblichen Reformern in der Steiermark! Die werden sich noch wundern: Das wird ihr Waterloo! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Schwarze Sulm!) Also dieser Herr Voves ist bei mir unten durch! (Beifall bei den Grünen.)
20.39
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geändert und das Bundesgesetz über den Umweltsenat aufgehoben wird, samt Titel und Eingang in 2252 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Umwelt, Abfall, Wasser, in 2315 der Beilagen.
Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor: Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen sowie Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Lettenbichler, Keck, Kolleginnen und Kollegen.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes folgend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der die Einfügung einer neuen Z 1 in
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