Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 235

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Weitere Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Kog­ler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Mag. Kogler begibt sich zum Rednerpult und stellt dort ein Schild auf mit der Aufschrift: „Voves, Ihre Feigheit zerstört Natur“.)

 


20.34.20

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es wurde ja nicht unerwartungsgemäß im Kontext dieser Debatte auch die Fragestellung pro/contra Wasserkraft erörtert und immer wieder auch auf die Grünen verwiesen. Schauen Sie, jeder, der eine Zuschreibung vornimmt, die Grünen sind hundertprozentig gegen Wasserkraft oder bei anderer Gelegenheit zu hundert Prozent dafür, der beweist nur, dass er selber exakt gar nichts verstanden hat!

Es geht natürlich immer um Abwägungsfragen, allerdings vor dem Hintergrund, dass in Österreich die sogenannte Wasserkraft, vor allem auch, was unberührte Flussläufe be­trifft, bereits zu einem hohen Grad ausgebaut ist. Das muss Ihnen ja auch einmal klar sein: Wenn etwas zu einem hohen Grad ausgebaut ist, wird das auch nicht beliebig vermehrbar sein. Wir können keine zweite Donau graben. Wir können auch nicht jeden Gebirgsbach extra noch einmal irgendwo einfurchen, denn es wird deshalb auch nicht mehr hineinregnen. Das heißt, auch das ist beschränkt. Dann geht es aber darum, zu schauen: Wo sind die letzten großen Naturräume, die nicht mehr zerstört werden sollen?

In der Steiermark haben wir so ein Beispiel, wo in völliger – Herr Präsident, ich sage das in vollem Bewusstsein – Trottelhaftigkeit, in nachgerade umweltverbrecherischer Absicht von der steirischen Landesregierung, allen voran von Landeshauptmann Vo­ves – zugegeben, nicht in Ihrem Auftrag (in Richtung Bundesminister Dipl.-Ing. Berla­kovich), aber im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung. Ich möchte den Minister an dieser Stelle ausdrücklich nicht attackieren, weil er es selber weiß, er kennt den Hintergrund: Das Umweltministerium hat in der Materie völlig dagegen Rechtsmeinung bezogen, aber aufgrund dieser trottelhaften Abfolgen, die nur eine Landesregierung zu­stande bringen kann, die entweder unfähig oder unwillig ist, ist es am Schluss passiert, dass irgendetwas Rechtskraft erwirkt hat, was nicht nur durch und durch ökologisch zerstörerisch, sondern auch durch und durch rechtswidrig ist – wie bei Hainburg, ärger noch, durch und durch rechtswidrig!

Dort werden Naturläufe zerstört, die unwiederbringlich sind. Schauen Sie sich das im Internet an, da können Sie genug davon erfahren! Das ist die Schwarze Sulm im Sü­den der Steiermark. Machen Sie sich kundig, Sie werden ohnehin noch mehr davon hören!

Was Landeshauptmann Voves damit aufgeführt hat, das 2007 zu genehmigen, obwohl Gewässergüte I, obwohl „Natura 2000“-Gebiet der Union: die hat mittlerweile ein Ver­tragsverletzungsverfahren deshalb eingeleitet – wieder einmal, nicht irgendwie herum­geredet, sondern ein Verfahren eingeleitet, das zunächst ruhend gestellt war. Aber als der Verfassungsgerichtshof das Ganze aufgehoben hat, weil eben dort so trottelhaft vorgegangen wurde von Voves und Konsorten, hat die Union das sofort wieder einge­leitet – zu Recht!

Jetzt entsteht die perverse Situation, dass das niemals hätte genehmigt werden dürfen, aber unter dem Vorwand der volkswirtschaftlichen Notwendigkeit – wegen ein paar Haushalten, ein paar tausend Haushalten, was da jährlich an Strom angeblich kommt, also ganz viel Naturzerstörung für ganz wenig Strom – der Ausnahmeparagraph gezo­gen wurde. Mittlerweile schaut die volkswirtschaftliche Geschichte aber so aus, dass wir Millionen-Strafzahlungen von der EU zu gewärtigen haben, also das, warum das gerade noch genehmigt wurde – ohnehin rechtswidrig –, sich in Wirklichkeit ins Gegen­teil verkehrt, weil volkswirtschaftlicher Schaden bis zum Exzess droht. Das hat die stei­rische Landesregierung zu verantworten!

 


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