Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 234

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Neubauer in Bezug auf die Rede des Herrn Abgeordneten Hörl zu Wort gemeldet. Ich erinnere ausdrücklich an die einschlägigen Bestimmungen der Ge­schäftsordnung. – Bitte.

 


20.30.44

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Hörl hat vorhin behauptet, ich hätte mich früher immer für die Verschärfung der UVP-Richtlinie eingesetzt und wäre dafür eingetreten.

Ich berichtige tatsächlich: Ich habe mich nie für eine Verschärfung dieser UVP-Richt­linie, sondern für die Einhaltung der EU-Richtlinie eingesetzt – und das wird in diesem Haus ja wohl noch erlaubt sein. (Beifall bei der FPÖ.)

20.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Hornek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.31.00

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hochgeschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Abgeordnete! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Mit dem Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013 sollen fünf wichtige Umweltge­setze geändert werden.

Zu Art. 1, Änderung des Umweltförderungsgesetzes: Das sieht vor, dass der Zusage­rahmen für die Siedlungswasserwirtschaft für das Jahr 2013 mit 45 Millionen € festge­setzt wird. Für das Jahr 2014 stehen sogar 100 Millionen € zur Verfügung.

Ich darf meinen Vorrednern, den beiden SPÖ-Bürgermeistern, nur beipflichten. Sie ha­ben hier sehr detailliert die Notwendigkeit zum Ausdruck gebracht, die im Zuge der Siedlungswasserwirtschaft gegeben ist. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, der Zusagerahmen für die Umweltförderung im In­land, auch UFI genannt, wird für den Zeitraum 2014 bis 2020 mit jeweils 90 Millionen € im Jahr festgesetzt, worüber ich mich sehr freue, weil damit viele Projekte, die umwelt­relevant sind, auch in Zukunft umgesetzt werden können. Persönlich freut es mich, dass die Erfolgsgeschichte der thermischen Sanierung bis zum Jahr 2016 verlängert wird – ebenfalls ein wichtiger Aspekt in diesem Bereich. Es wird in Zukunft keine Um­weltförderung mehr im Ausland geben.

Zu Art. 2, Änderung des Emissionszertifikategesetzes: Dabei handelt es sich in erster Linie um eine Anpassung an das Unionsrecht.

Zu Art. 3: Mit dieser Novelle werden die vom Bundesministerium für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wahrgenommenen Tätigkeiten an eine Ab­wicklungsstelle ausgelagert. Die frei werdenden Personalkapazitäten werden für die Umsetzung der Hochwasserrichtlinie benötigt und auch verwendet.

Zu Art. 4, Änderung des Umweltmanagementgesetzes: Aufgrund der Änderung der EMAS-Verordnung ist das Umweltmanagementgesetz entsprechend anzupassen.

Zu Art. 5, Änderung des Wasserrechtsgesetzes 1959: Die Novelle des Wasserrechts­gesetzes sieht Verwaltungsvereinfachungen im Bereich des wasserrechtlichen Vollzu­ges vor. Es sollen gewisse Aufgabenstellungen in den Bereich der Bezirksverwaltungs­ebene verlagert werden. Es sollen auch in Bezug auf die Gewässeraufsicht Vereinfa­chungen erfolgen.

Geschätzte Damen und Herren, es gibt da viele Bausteine und positive Veränderungen zum Wohle unserer Umwelt. (Beifall bei der ÖVP.)

20.34

 


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