dass wir hier im Bundesland Tirol relativ weit sind. Es ist unserem zuständigen Landesrat Tratter gelungen, die Richter großteils aus der Beamtenschaft herbeizurufen, sodass es den Anschein hat, das wir das, was uns angekündigt worden ist, nämlich dass es kostenneutral ist, auch zustande bringen – also eine sehr positive Entwicklung hier auch in Tirol.
Da meine Redezeit zu Ende geht und ich mich leider Gottes mit dem UVP, dem Umweltsenat und dem Bundesverwaltungsgericht nicht mehr auseinandersetzen darf, darf ich noch dem Kollegen Neubauer etwas ausrichten: Ich verstehe, dass Sie sich bei Skigebieten nicht so auskennen (Abg. Neubauer: Mein Gott na!), ich verstehe auch, dass Sie sich möglicherweise an der Grenze zu Tschechien nicht so auskennen, aber ich darf Ihnen sagen, dass gerade Sie es waren, der immer eine Verschärfung der UVP, wenn es um Temelín ging, eingefordert hat. (Abg. Neubauer: Nicht die Verschärfung! Du kennst dich hinten und vorn nicht aus!)
In diesem Fall darf ich Sie beruhigen. Dieses wunderbare Skigebiet auf dem Hochficht im Dreiländereck Bayern, Böhmen und Oberösterreich wird also durchgehen. Ich bin auch guten Mutes, weil wir dort einen ausgezeichneten Vertreter haben, nämlich den Bezirksparteiobmann und Bundesminister Mitterlehner, der Ihnen helfen wird, das auch durchzusetzen. Wenn Sie einen Ratschlag brauchen, stehe auch ich gerne zur Verfügung.
Ich wünsche im Übrigen viel Erfolg, Herr Minister! (Beifall bei der ÖVP.)
20.28
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.28
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurde bekanntlich eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen. Demnach werden mit Wirkung ab 1. Jänner 2014 je ein Verwaltungsgericht erster Instanz der Länder sowie zwei Verwaltungsgerichte erster Instanz beim Bund eingerichtet, und zwar ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht.
Meine Damen und Herren, unter anderem wird mit dieser Beschlusslage ab 1. Jänner 2014 quasi der Umweltsenat abgeschafft. Diese Kompetenzen wird in Zukunft der Bundesverwaltungsgerichtshof übernehmen. Dieser Umweltsenat hat in der Vergangenheit pro Jahr zirka 30 Berufungsverfahren erledigt, und zwar wurde das erledigt von nebenberuflich tätigen Mitgliedern. Interessantes Detail, aber für die Betroffenen nicht unwesentlich, was die Verfahrensdauer betrifft: Die Verfahrensdauer betrug in diesem Umweltsenat zirka fünf bis sechs Monate durchschnittlich pro Fall.
In Zukunft werden die Verfahren von hauptberuflich tätigen Verwaltungsrichtern durchgeführt. Das bedeutet letztendlich auch, dass wir damit rechnen können, dass die Verfahrensdauer aufgrund dieser hauptberuflich tätigen Richter ganz sicher verkürzt wird.
Meine Damen und Herren, noch ein paar Sätze zu Umweltorganisationen, weil es da natürlich Diskussionen gab: Umweltorganisationen haben unter anderem zurzeit ein Antragsrecht auf Überprüfung negativer Feststellungsverfahren beim Umweltsenat. Wie wird das in Zukunft sein? – Auch in Zukunft haben Umweltorganisationen die Möglichkeit der Beschwerde. Sie haben eine Beschwerdemöglichkeit gegen einen negativen Feststellungsbescheid eben beim Bundesverwaltungsgerichtshof. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.30
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