Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 246

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Im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geht es um die Ratifizierung des In­ternationalen Vertrages über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Land­wirtschaft.

Also insgesamt ein riesiges Paket, was das Agrarrechtsänderungsgesetz betrifft. Es bringt viele Neuerungen, Klarheit bezüglich Zuständigkeit und Verantwortung. Ich glau­be, wir müssen darauf achten, dass wir die Bestimmungen hinsichtlich Effizienz und Transparenz im Agrarrecht laufend anpassen.

Im Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz gibt es Anpassungen von Regelun­gen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt­schaft an die mit 1. Jänner 2014 in Kraft tretende Verwaltungsgerichtsbarkeits-No­velle 2012. Diese Änderungen enthalten im Wesentlichen Anpassungen beim bisheri­gen Instanzenzug.

In der letzten Gesetzesnovelle betreffend das Europäische Forstinstitut geht es eigent­lich um eine sprachliche Anpassung. Bisher waren die Sprachen, in denen verfasst wurde, Englisch, Französisch und Deutsch. Zukünftig wird auch in spanischer Sprache verfasst.

Das Europäische Forstinstitut hat einen klaren Auftrag – 120 Mitglieder aus Wirtschaft und Forschung gibt es da. Auch Österreich ist vertreten, und zwar durch die BOKU und durch das Bundesministerium für Wirtschaft. Dabei geht es darum, die Nachhaltigkeit und den Holzmarkt in Europa zu steuern, die entsprechende Forschung nicht zu ver­nachlässigen, sondern sie immer wieder neu zu beleben und auszustatten, also insge­samt die Waldnutzung in Europa anzukurbeln.

In diesem Sinne begrüßen wir diese drei Gesetzesnovellen. Ich lade alle dazu ein, die­se mitzutragen und mitzubeschließen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber zu Wort. – Bitte.

 


21.10.48

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wieder ein Tagesordnungspunkt mit um­fangreichen Sammelgesetznovellen. Kollege Gahr hat hier versucht, konstruktiv ein bisschen einen Einblick in das Agrarrechtsänderungsgesetz zu geben. Allerdings, Kol­lege Gahr, gerade dann, wenn man in die Tiefe geht und Detailfragen klären würde, gibt es offene Fragen, und zwar konkret beim Forstgesetz die Verwaltungsvereinfa­chungen, die hier vorgesehen sind. Diese ermöglichen Fällungen in Biotopen, also Ein­zelflächenfällungen. Zum Beispiel allein durch die Streichung des Satzes „Fällungen in Windschutzanlagen bedürfen der behördlichen Anzeige“ ist es möglich, dass diese Fäl­lungen einfach durchgeführt werden, und zwar ohne Beteiligung der Behörden, die das prüfen könnten. Und das ist ein grundsätzliches Problem, auch was die Folgeentwick­lung von solchen Maßnahmen betrifft. Wir können aus diesen Gründen diesem Agrar­rechtsänderungsgesetz nicht unsere Zustimmung geben.

Herr Bundesminister, ich muss Ihnen sagen, dass es im Rahmen dieses Verwaltungs­gerichtsbarkeits-Anpassungsgesetzes, wo es eine Vollziehung und Nachvollziehung gibt, möglich gewesen wäre, wesentliche Schritte einer Problemlösung, die gerade jetzt akut ansteht, zu setzen, und zwar bei all den Gesetzen, die hier novelliert werden, vom Forstgesetz über das Futtermittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheits­gesetz, das Pflanzenschutzgesetz bis zum Sortenschutzgesetz, dem Weingesetz und dem Marktordnungsgesetz, dass es die Möglichkeit gegeben hätte, genau jene The-


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