Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 245

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21.05.26

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Agrarrechtsänderungsgesetz – ein Sammel­paket an Gesetzen: Dass hier einige Erleichterungen für die Bauern und Bäuerinnen dabei sind, bezweifle ich; sehr wohl gibt es solche für die EU, was das Marktord­nungsgesetz betrifft. Hier sollen Regelungen erlassen werden, die nach den Vorgaben der EU umgesetzt werden. So steht da im Vorblatt:

„Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Hinsichtlich einzelner Sonderverfahrensvorschriften im Bereich des MOG 2007 werden die erforderlichen flankierenden Regelungen zu Verordnungen der Europäischen Union vorgesehen.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, das ist nicht ganz ehrlich. Für die Bauern ist bis heute keine Erleichterung in Bezug auf den Antragsdschungel vorgese­hen, geschweige denn in Bezug auf die Almflächen – für die EU sehr wohl, was das Marktordnungsgesetz 2007 betrifft. Hier werden einfach EU-Verordnungen in dieses Gesetzespaket hineingeschmuggelt und zusätzlich die AMA mit mehr Befugnissen ausgestattet. Wir von der FPÖ lehnen solche Vorgangsweisen ab! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

21.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


21.06.57

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier drei Gesetzesvorlagen des Aus­schusses für Land- und Forstwirtschaft. Es geht einerseits um das Agrarrechtsände­rungsgesetz, mit dem elf Gesetzesmaterien novelliert und neu erfasst werden, anderer­seits um das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz und um das Überein­kommen über das Europäische Forstinstitut.

Beim Agrarrechtsänderungsgesetz bringen wir zahlreiche Reformen durch. Es geht da­rum, dass wir aktuelle Entwicklungen miteinbeziehen und diesen Rechnung tragen, ge­rade was das Gesetz über die landwirtschaftliche Produktenbörse betrifft. Da geht es um eine zeitgemäße Rechtsgrundlage für die Organisation und Tätigkeit der landwirt­schaftlichen Produktenbörse in Wien. Derzeit geltende Regelungen werden in einem Bundesgesetz zusammengefasst.

Eine weitere Änderung betrifft das Düngemittelgesetz aus 1994. Hier waren Produkte gemäß Abfallwirtschaftsgesetz und Komposterden bisher vom Düngemittelgesetz aus­genommen. Diese werden nun neu aufgenommen und neu geregelt.

Die Novelle zum Forstgesetz aus dem Jahr 1975 befasst sich mit der Funktionsfähig­keit von Bringungsgenossenschaften. Hier geht es darum, dass wir den Bereich der Satzungen neu gestalten und die Aufsichtsbefugnisse und die Beschlusspraxis neu ausrichten.

Sehr begrüßenswert ist auch eine Deregulierung. So soll das vereinfachte Rodungsan­meldeverfahren auch bei befristeten Rodungen bis 1 000 m2 angewendet werden kön­nen. In fünf Jahren muss eine Wiederbewaldung erfolgen.

Im Pflanzenschutzgesetz gibt es klare Regelungen, was die Einfuhrkontrollen betrifft. Bisher war ja die Zuständigkeit der Zollorgane gegeben; zukünftig wird die Kontrolle vom Bundesamt für Ernährungssicherheit alleine sichergestellt.

 


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