Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 263

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lage, und ich bitte jene Damen und Herren, die dafür die Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Entwurf betreffend Agrar­rechtsänderungsgesetz 2013 samt Titel und Eingang in 2297 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf stimmen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

22.01.5724. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvor­lage (2294 d.B.): Bundesgesetz zur Durchführung der Biozidprodukteverordnung (Biozidproduktegesetz – BiozidprodukteG) (2342 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Jannach zu Wort. – Bitte.

 


22.02.18

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Der 24. Punkt der Tagesordnung betrifft die Biozidprodukteverordnung der EU. Worum geht es da? – Im Grunde um Mittel wie Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel, aber es ist zum Beispiel auch Rattengift darunter. Wenn sie in der falschen Dosis angewandt werden, sind es letztendlich auch gefährliche Chemikalien.

Die Verordnung zeigt ja einmal mehr, wie es in der Praxis läuft: Die EU gibt die Ver­ordnung vor, und diese ist in nationales Recht umzusetzen, ob Österreich das will oder nicht. Und ob wir ein Gesetz haben oder nicht, ist in dem Fall auch irrelevant. Wir ha­ben diese Verordnung umzusetzen. Das Bestreben dahinter: Das soll auch den freien Warenverkehr dieser Mittel, die ja gefährliche Chemikalien darstellen, in Europa weiter verbessern.

Es gibt dazu eine sehr kritische Stellungnahme der Salzburger Landesregierung – im Übrigen eine der ganz wenigen Stellungnahmen; sonst hat es kaum Stellungnahmen gegeben, aber diese ist dafür sehr vernichtend. Ich zitiere kurz daraus:

„Die im § 1 der nunmehrigen Regierungsvorlage enthaltenen neuen Bestimmungen sind unklar, zum Teil sprachlich verunglückt und begegnen aus der Sicht der Vollzieh­barkeit auch gravierenden Bedenken, da deren Interpretation eine regelrechte Denk­sportaufgabe bedeutet.“

Es ist also sehr, sehr schwierig.

Ich zitiere weiter: „Eine grundlegende Überarbeitung dieser Bestimmung wird daher dringend angeraten.“

 


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