Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsauftrag soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien, deren nachgelagerter Dienststellen, von Akten der Finanz- und Justizbehörden sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Durchführung einer Debatte wurde weder verlangt noch beschlossen.
Wir kommen daher zur Abstimmung über diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2327/A(E) bis 2336/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 15028/J bis 15072/J eingelangt.
Verlangen im Sinne des § 99 (2) GOG
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Weiters gebe ich bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 2336/A auf Durchführung eines besonderen Aktes der Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof, und zwar betreffend „Notverstaatlichung“ der Hypo-Alpe-Adria-Gruppe ein Verlangen von 20 Abgeordneten im Sinne des § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt wurde.
Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist diese Gebarungsprüfung auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, den 13. Juni 2013, 9 Uhr, ein.
Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 19.11 Uhr
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