Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 51

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des Staates Syrien, auf der anderen Seite ein unübersichtliches Arrangement von – unter Anführungszeichen – „Rebellen“. Beide Seiten haben sich nach Berichten sowohl von Human Rights Watch als auch von Amnesty International der Kriegsverbrechen schuldig gemacht, es finden Kriegsverbrechen auf beiden Seiten statt. In einer derar­tigen Situation dafür einzutreten, auch nur irgendeine Seite zusätzlich mit Waffen zu beliefern, kann nur unsere Ablehnung finden, meine Damen und Herren! Das ist, glau­be ich, unstrittig der Fall.

Es ist bedauerlich, dass die Europäische Union in dieser Frage nicht zu einer gemein­samen Vorgangsweise gefunden hat, aber jedenfalls gab es keine Entscheidung unse­rerseits, eine derartig falsche Vorgangsweise zu unterstützen, meine Damen und Her­ren.

Und dann geht es natürlich auch um die Frage: Wie geht man mit der Heimholung un­serer Soldaten um? Ich glaube, das ist weder Anlass für Triumph noch für besondere Freude. Es ist eine sehr, sehr ernste Angelegenheit, wenn eine derartige Entscheidung mit allen internationalen Implikationen zu treffen ist. Ich meine daher, dass das Foto­shooting, das gestern am Flughafen stattgefunden hat, möglicherweise gut gemeint war, aber manchmal ist gut gemeint das Gegenteil von gut, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

10.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Dr. Cap gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.41.11

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Noch einmal zur Erinnerung: Das Mandat der UNO für die österreichischen Blauhelme war ganz ein­fach: im Rahmen einer entmilitarisierten Zone zwischen den Kriegsparteien Israel und Syrien zu beobachten und bei allfälligen Vorkommnissen diese nach New York zu mel­den.

In den letzten Jahren hat es schon wachsende Probleme in der Ausübung dieses Man­dates gegeben. Österreich hat sich schon bemüht, das Ganze in New York zu melden, transparent zu machen, Verbesserungsvorschläge zu bringen. Aber es hat im Wesent­lichen keine Überlegungen in diesem Sinn gegeben.

Es ist einmal ganz wichtig, dass man das sieht, denn im Zuge dessen, dass es dann zu bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen in Syrien selbst gekommen ist – deren Höhepunkt unter anderem auch die Debatte über das Auslaufen des Waffenembargos war, was ja bedeutet, dass letztlich die Rebellentruppen zum Teil, aber eigentlich im­mer mehr auch aus islamistischen Terroristen bestehen –, haben viele gesagt: Dorthin Waffen zu liefern, das schafft noch ein zusätzliches Gefahrenpotenzial. Dafür kann man nicht sein.

Außerdem wäre damit die EU, wären die Mitgliedsländer der EU, nicht mehr neutral, nicht mehr überparteilich. Österreich, das ja auch überparteilich sein muss und außer­dem noch ein neutrales Land ist, wäre letztlich in eine Situation gekommen, die die Ausübung dieses Mandates der UNO, das ich vorhin beschrieben habe, noch mehr er­schweren würde. Daher war schon seit Wochen die Kommunikation folgende: Wenn das Waffenembargo ausläuft, dann wird es sowieso auch objektiv immer schwieriger und schwieriger, dieses Mandat auch wirklich zu erfüllen.

Nun ist es zu Kampfhandlungen in dieser entmilitarisierten Zone zwischen Rebellen­truppen und der syrischen Armee gekommen. Es ist letztlich so: In der entmilitarisierten Zone haben eigentlich beide Parteien nichts verloren. Und es ist damit natürlich auch


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