Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 104

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dass die Thematik der Vertreibung in Form von Pflichtstunden in den Lehrplan aufge­nommen wird;

dass die historischen deutschen Ortsnamen unseres Nachbarlandes und EU-Mitglieds­landes CR im Sinne der kulturellen Vielfalt im Schulunterricht, im öffentlichen Ge­brauch, wie auch im behördlichen Verkehr zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich verwendet werden.‘“ (Beifall bei der FPÖ.)

13.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend die zwi­schenstaatlichen Beziehungen der Republik Österreich und der Tschechischen Repub­lik bezüglich der Thematik der Vertreibung, der sog. Beneš-Dekrete, wie auch der kul­turellen Verankerung der Sudetendeutschen Kultur in Österreich und der Tschechi­schen Republik,

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7 Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 2311/A(E) der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend bedenkliche Aussagen des tschechischen Staatspräsidenten Milos Zeman über die Vertreibung der Sudetendeutschen (2426 d.B.) in der 207. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 13. Juni 2013.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hat zwar in zwei Stellungnahmen beteuert „[] dass es für Österreich weiterhin ein wichtiges Anliegen bleiben wird, ungeklärte Fragen der Vergangenheit in einem offenen Dialog zu lösen [] und dabei die nachbarschaftlichen Beziehungen mit der Tschechischen Republik im Geist der gemeinsamen europäischen Werte zu vertiefen“. Taten sind je­doch keine gefolgt.

1. Dringend geboten erscheint es nunmehr, Verhandlungen mit der Tschechischen Re­publik über die Beseitigung der negativen Auswirkung der Konfiszierungs-Dekrete des Präsidenten Dr. Edvard Beneš auf das Grundeigentum der nach dem 2. Weltkrieg in Österreich eingebürgerten Altösterreicher aus Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien, sowie vertriebenen Altösterreicher, zu führen.

2. Im Sinne der Erhaltung europäischer Kulturwerte die Heimatstuben und Museen der Vertriebenen in Österreich zu fördern.

3. Die Tatsache der Vertreibung der Altösterreichern aus den ehemaligen Gebieten der Österreichisch-Ungarischen Monarchie nach dem 2. Weltkrieg als Völker- und Men­schenrechtsbruch verpflichtend in den Schulunterricht aufzunehmen.

4. Die Verwendung der historischen, deutschen Ortsnamen des Nachbarlandes ČR im Sinne der "kulturellen Vielfalt innerhalb der EU" und des historischen Erbes für den Amts- und Schulgebrauch zu verordnen.

Zur Begründung:

Zu 1.) Nach Auslaufen der Übergangsbestimmungen zum Grundverkehr wird die Pro­blematik eines rechtlich anfechtbaren Eigentumserwerbes hinsichtlich des gesamten (entschädigungslos) konfiszierten "deutschen" Grundvermögens erheblich größere Di­mensionen annehmen.

 


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