Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 182

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Der Bund unterstützt die familienexterne Kinderbetreuung in dem er die Schaffung von institutionellen Betreuungseinrichtungen durch Direktzuschüsse fördert.

Die zu leistenden Elternbeiträge sind sozial gestaffelt!

Diese Form und Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung wird von der Ge­meinde Berndorf in keinster Weise in Frage gestellt. Sie bildet eine entscheidende Wahlmöglichkeit für Eltern, die diese Form der Kinderbetreuung brauchen oder wollen.

„Berndorfer Modell“: Wertschätzung und reellere Wahlmöglichkeit für familieninterne Betreuung.

Beim Berndorfer Modell der Familienförderung geht es darum auch der familieninter­nen Kinderbetreuung gebührende Wertschätzung der Allgemeinheit entgegenzubrin­gen. Wenn sich diese Wertschätzung der familieninternen Kinderbetreuung am Min­destsatz der Mindestsicherung für Alleinstehende und Alleinerziehende von € 773,-- im Monat orientiert, so ist dies keinesfalls vermessen.

Die Forderung lautet daher, dass Familien, die ihre Kinder zwischen dem vollendeten 1. und 3. Lebensjahr familienintern, ohne Inanspruchnahme von Tagesmüttern, Krab­belgruppen etc. betreuen, Kinderbetreuungsgeld in Höhe von € 773,-- pro Monat ab Geburt bzw. nach dem Ende des Wochengeldbezuges erhalten sollen.

Für Familien/Eltern, die sich für die dreijährige Kinderbetreuungsgeldvariante entschie­den haben und keine mit öffentlichen Mitteln geförderte, familienexterne Betreuung in Anspruch nehmen und dafür € 436,-- Kinderbetreuungsgeld/Monat erhalten, ist daher eine Aufzahlung von € 337,-- erforderlich.

Für Familien/Eltern, die sich für die zweijährige Kinderbetreuungsgeldvariante ent­schieden haben und dafür monatlich € 624,-- Kinderbetreuungsgeld erhalten, ist bei gleichen Voraussetzungen eine Aufzahlung von € 149,--/Monat erforderlich.

Der jeweilige Aufzahlungsbetrag soll zwischen Gemeinden, dem Land und dem Bund zu je einem Drittel aufgebracht werden.

Zudem ist der Kündigungsschutz für ArbeitnehmerInnen von 2 auf 3 Jahre zu ver­längern.

Gemeinde Berndorf geht mit gutem Beispiel voran.

Unabhängig vom Verhalten des Landes bzw. des Bundes, wird die Gemeinde Berndorf ab dem 1.1.2013 jenen Berndorfer Familien/Eltern, die sich für die zwei- bzw. dreijäh­rige Kinderbetreuungsgeldvariante entschieden haben und keine mit öffentlichen Mit­teln geförderte familienexterne Betreuung in Anspruch nehmen, den Gemeinde-Drit­telbeitrag zwei Mal jährlich auszubezahlen. Das sind € 112,-- pro Monat bei der 3-jäh­rigen und € 50,-- pro Monat bei den 2-jährigen Kinderbetreuungsgeld-Variante.

Bürgermeister Dr. Josef Guggenberger, hat diesen Vorschlag im Auftrag der ÖVP-Berndorf bei der Budgeterstellung für das Jahr 2013 eingebracht.

Nach vorläufigen Schätzungen wird die Gemeinde Berndorf dafür rund € 35.000,-- pro Jahr aufbringen müssen.

"Mit der Umsetzung unseres Modells der Familienförderung soll ein Stück mehr Ge­rechtigkeit zwischen der Unterstützung der familienexternen und der familieninternen Kinderbetreuung erreicht werden. Es geht dabei vor allem um die Wertschätzung der Arbeit jener Eltern, welche die Kinderbetreuung eigenverantwortlich, familienintern wahrnehmen. Es geht aber auch darum, die Wahlfreiheit zwischen familieninterner und familienexterner Kinderbetreuung zu verbessern," berichtet dazu Bgm. Guggenberger.

Gez.: Bgm. Dr. Josef Guggenberger      

21. Dez. 2012“

 


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