Dieser mutige und richtige Vorstoß, in Richtung finanzieller Gleichbehandlung von Familien im Sinne der Wahlfreiheit, ist zu begrüßen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass neben der umfassenden staatlichen Förderung der Fremdbetreuung auch die verbleibenden, privat zu tragenden Kosten steuerlich absetzbar sind, im Falle einer Betreuung in der Familie jedoch nicht einmal die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit steuerlich anerkannt wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche vorsieht, dass jene Eltern von Kindern unter drei Jahren, die die Kinderbetreuung in der Familie erbringen, in ihrer wichtigen Leistung für die Gesellschaft finanziell unterstützt werden. Dabei soll angestrebt werden, dass die Unterstützung betragsmäßig jene Unterstützung erreicht, die für Fremdbetreuungsplätze ausgegeben wird. Analog zur Finanzierung von Fremdbetreuungsplätzen soll eine Finanzierung durch Bund, Länder und Gemeinden im Wege einer 15a-Vereinbarung angestrebt werden.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Marek. – Bitte.
17.53
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister, ich freue mich, dass wir diese Artikel 15a-Vereinbarung für das verpflichtende Kindergartenjahr verlängern. Das ist eine wichtige und richtige Maßnahme, um die Bildungsinstitution Kindergarten weiterhin auszubauen. Darüber haben wir gestern auch gesprochen. Sie haben ja auch vorhin in Ihrer Rede gesagt, dass wir da intensiv investieren. Das ist eine wichtige Investition gemeinsam mit den Ländern.
Frau Kollegin Gartelgruber, nun zu deinem Antrag: Wir haben auch schon im Ausschuss intensiv darüber diskutiert. Wir wollten weiter darüber diskutieren. Er ist jetzt erneut eingebracht. Wir werden diesen Antrag aus tiefster Überzeugung ablehnen. (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber.)
Es ist den Gemeinden unbenommen, aus ihrem eigenen Budget, in ihrer eigenen Kompetenz die Familien zusätzlich zu unterstützen. Ich habe das auch schon in meinem Redebeitrag im Ausschuss gesagt. Es ist durchaus zu begrüßen und erfreulich, wenn die Gemeinden zusätzlich etwas machen. Ich betrachte es aber kritisch, meine Damen und Herren, wenn Nicht-Erwerbstätigkeit zusätzlich gefördert wird. Ich halte das einfach für bedenklich. (Beifall bei der ÖVP.)
Frau Kollegin Gartelgruber, es kann nicht sein, dass aus einer zusätzlichen Förderung von Familien eine Reduktion des Ausbaus von Kinderbetreuung entsteht. Das würde nämlich am Ende des Tages daraus entstehen. Wenn man das durchdenkt, fordert ihr in eurem Antrag eigentlich, dass man die Mittel, die jetzt in den Kinderbetreuungsausbau fließen, den Familien monetär zur Verfügung stellt, die ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken. Der Ausbau der Kinderbetreuung ist ja etwas, das langfristig geplant werden muss. (Abg. Gartelgruber: Die unter 3-Jährigen!)
Interessanterweise seid aber ihr die Ersten, die fordern, dass ihre Kinder, wenn sie es brauchen, den Kindergartenplatz dann sehr wohl bekommen. Der steht aber natürlich
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