Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 72

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen vom Bezirksgericht in Frohn­leiten, das im Sommer geschlossen werden soll, wovon 42 000 Menschen betroffen sein werden, wenn es künftig darum geht, den Amtstag zu besuchen, Behördenwege zu erledigen. Sie müssen dann in das 30 Kilometer entfernte Graz fahren.

Frau Abgeordnete Steibl, ich weiß schon, dass Sie wahrscheinlich über ein Auto verfügen und dass Sie auch in einem Alter sind, in dem es für Sie kein Problem darstellt, das Bezirksgericht in Graz zu erreichen, aber für viele, gerade auch ältere Men­schen in Frohnleiten und Umgebung ist das sehr wohl ein Problem.

Wie gesagt: Es betrifft 42 000 Menschen, 2 000 davon haben hier unterschrieben. (Der Redner hält ein mit blauen Bändchen verschnürtes Bündel an Schriftstücken in die Höhe.) Das ganz einfach vom Tisch zu wischen und zu sagen, das interessiert uns nicht, das ist nicht redlich. (Zwischenrufe.)

Ich sage ganz offen, gerade auch an die Abgeordneten aus der Steiermark gerichtet, es wäre gut und Sie wären gut beraten, wenn Sie auch für Ihre Wähler entsprechend das Wort ergreifen würden. (Weitere Zwischenrufe.) – All jenen, die jetzt aufgeregt hereinschreien: Sie haben die Möglichkeit, hier herunter zu kommen und den Wählern in Graz-Umgebung, nördlich von Graz zu erklären, warum man dieses Gericht schließt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte noch auf die Argumente eingehen, warum man dieses Bezirksgericht schließt. Wir können natürlich über strukturelle Reformen reden, aber hier, in diesem konkreten Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte man sich das näher anschauen.

Erstes Argument: besseres Service. In Grazer Gerichten soll besseres Service geboten werden. Jetzt frage ich mich, abgesehen davon, dass das ein Schlag ins Gesicht der Bediensteten des Bezirksgerichts Frohnleiten ist, wenn man behauptet, dass dort anscheinend nicht gut gearbeitet wird, warum erst vor einigen Jahren in einer Unter­suchung des Ministeriums, in der 141 Gerichte entsprechend untersucht wurden, die Effizienz des Bezirksgerichts Frohnleiten als sehr, sehr gut dargestellt wurde; es war unter den Top 10 zu finden.

Das zweite Argument, das kommt, sind die Einsparungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Objekt für das Bezirksgericht Frohnleiten wird von der Stadtgemeinde Frohnleiten dem Bundesministerium für Justiz mietfrei zur Verfügung gestellt. Betriebskosten fallen allerdings an, und ich darf Ihnen aufgrund einer Anfrage­beant­wortung – also keine erfundenen Zahlen – auch berichten, wie hoch diese Betriebs-kosten waren und sind: im Jahr 2010 unglaubliche 1 370 € im Monat, im Jahr 2011 3 010 € und im Jahr 2012 2 544 €.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von einem Einsparungspotenzial kann da nicht gesprochen werden, weder, was die Infrastruktur betrifft, noch, was das Personal betrifft, denn klarerweise wird keiner entlassen, sondern diese Beamten, diese Bediensteten werden im Bezirksgericht Graz-West weiterbeschäftigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Insgesamt ist es – damit komme ich auch schon zum Ende meiner Ausführungen – nicht nur für mich, sondern auch für die betroffenen Bürgermeister, die übrigens zu einem Großteil nicht freiheitlich sind, sondern SPÖ- und ÖVP-Bürgermeister sind, und auch für einen Großteil der Ge­meinderäte, die auch breitest über alle Gemeinderatsfraktionen und Gemeinden hinweg diese Petition unterstützt haben, überhaupt nicht verständlich, wie man her­gehen kann und drüberfährt in einem Bereich  (Abg. Steibl: Was heißt hier „drüber­fährt“? Es ist lange genug verhandelt worden!)

 


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