Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 129

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zu sorgen, dass hier einmal Klarheit geschaffen wird, Klarheit geschaffen wird über diesen sogenannten, ich sage es extra, sogenannten Doppelbezug des Präsidenten, einmal für die Präsidententätigkeit und einmal für die Geschäftsführertätigkeit in der serv.ip.

Ich habe diesbezüglich extra Telefonate geführt. Der Rechnungshof hat keinerlei Vertrag. Der Rechnungshof hat keinen Zugang zu den rechtlichen Grundlagen dieser Doppelfunktion gehabt, die in eine Doppelbezahlung mündete. Ich habe mit dem Ressort telefoniert und habe gefragt: Wie schaut es denn jetzt aus mit dem Vertrag?, nachdem die Ministerin auch schon einmal gesagt hat, es ist eine Frage des Vertrages.

Ich weiß nur, als Gorbach noch BMVIT-Chef war, sprich Verkehrsminister, ist der jetzige Chef des Patentamtes „inthronisiert“ worden. Vielleicht hat es damals einen Vertrag gegeben. Das Ressort antwortet mir, sie müssen noch Gutachten einholen.

Herr Präsident Dr. Moser, wir haben den Rechnungshofbericht letzten August bekom­men. Das Ressort hat den Rohbericht, ich glaube, mindestens ein halbes Jahr vorher bekommen, und jetzt, eineinhalb Jahre später, ist man im Ressort immer noch nicht zu einem Entschluss gekommen, weil man noch immer Gutachten einholen muss. Ich vermute da schon eine relativ brisante Situation.

Ich darf Ihnen das auch noch an einem anderen Beispiel klarmachen. Als Geschäfts­führer hat der Präsident des Patentamtes auch über die Wertpapiere der serv.ip verfügt. Das ist immerhin ein Wertpapierumfang von 9,94 Millionen €. Diese Wertpapiere wurden nicht auf ein Sparbuch gelegt. Da hätte man vielleicht in den Jahren 2005 bis 2010 im Durchschnitt 3 Prozent Zinsen bekommen. Nein, man hat es nicht auf ein Sparbuch gelegt. Man hat es auch nicht in Bundesanleihen konservativ veranlagt. Nein, es gibt einen doppelten Rechnungskreis, wo niemand sonst Einblick hat, nur der Präsident des Patentamtes. Das ist auch ein Kritikpunkt des Rechnungs­hofes. Nein, der Präsident des Patentamtes hat bei einer Privatbank Wertpapierver­anlagungen getroffen, die teilweise mit türkischen Lira und auf Eurobasis und so weiter vorgenommen wurden.

Dann stellt der Rechnungshof fest, dass der Ertrag dieser Veranlagungen in diesem Zeitraum 2005 bis 2010 1,9 Prozent war. Überlegen Sie sich das: Das heißt pro Jahr 0,3 Prozent! Vielleicht denken Sie, noch ein Glück, dass wir nichts verloren haben. Ja, letztlich muss man fast so denken, aber denken Sie auf der anderen Seite: 0,3 Prozent pro Jahr! Ich glaube, man hätte mit einem Sparbuch locker das Zehnfache erwirt­schaftet. Und das, bitte, war vor den Augen des Ministeriums möglich: zweiter Rech­nungskreis, keine Kontrolle, Veranlagung im Wertpapierbereich, teilweise hochriskante Geschichten bei einer Privatbank.

Der Rechnungshof hat es aufgedeckt, und ich bin dankbar dafür. Der Rechnungshof hat noch etwas anderes aufgedeckt: Das Patentamt braucht, wie jedes andere Amt, ein elektronisches Verwaltungs- und Informationssystem. Da wird also die EDV neu installiert; ELVIS nennt sich das Ganze.

Das Interessante ist, dass allein der Rechtsanwalt, der die Ausschreibung vornahm – „Abwicklung des Beschaffungsvorganges“ ist der Terminus technicus –, 250 000 € bekommen hat. Normalerweise kriegt man 50 000 dafür, und das ist königlich entlohnt! Dafür erfolgte auch keine Ausschreibung.

Also es gibt Dinge in der Republik, wo man sich nicht nur wundert, sondern wo man fast schon gewillt ist, den Staatsanwalt in Bewegung zu setzen. Wie das endet, das werden wir ja noch sehen.

Das Interessante ist, der Rechnungshof stellt auf Seite 420 des Berichts zu diesem ganzen EDV-Projektmanagement fest: Der bis Jänner 2010 aufgelaufene verlorene


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