Effekt ist, dass viele Menschen, die derzeit eine Wohnung suchen, also gerade junge Menschen, Jungfamilien und Menschen, die übersiedeln, keine leistbaren Wohnungen mehr finden. Wohnen ist für viele Bürger zum Luxus geworden obwohl das Eigentumsrecht im Bereich des Wohnbaus schon bis über die Grenze der Verfassungswidrigkeit gebeugt wird.
Eine der dringendsten Maßnahmen zur Schaffung von leistbarem Wohnraum ist daher, die Zweckbindung für Wohnbaufördermittel wiedereinzuführen. Das Stopfen von wohnbaufremden Budgetlöchern - wie es derzeit regelmäßig geschieht - ist mit dem Sinn und Zweck der Wohnbauförderung nicht vereinbar und daher abzustellen.
Lobenswerterweise haben auch Vertreter der Regierungsparteien die Wichtigkeit der Zweckbindung für Wohnbauförderungsmittel erkannt. Vizekanzler Spindelegger hat die Wiedereinführung der Zweckbindung selbst in die Debatte eingebracht, Kanzler Faymann nahm den Vorschlag umgehend auf und forderte einen gemeinsamen Antrag der Regierungsparteien im Nationalrat zur Zweckbindung der Wohnbauförderung: "Machen wir den Echtheitstest und prüfen, wie ernst es die ÖVP meint. Es ist eine lange Forderung der SPÖ, dass die Gelder der Wohnbauförderung ausschließlich für den Wohnbau eingesetzt werden. Trotz der Zustimmung der Länder zu dem Vorhaben hat die ÖVP allerdings ihre Ankündigung durch eine Verknüpfung mit dem Finanzausgleich relativiert und vor allem auf die Zeit nach der Wahl verschoben.
Im Sinne einer zeitnahen Lösung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger stellen die unterfertigten Abgeordneten in diesem Zusammenhang nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 01.09.2013 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Wiedereinführung der Zweckbindung für Wohnbaufördermittel beinhaltet und jegliche Spekulation mit Fördermitteln oder Ansprüchen auf Darlehensrückzahlung verhindert.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Stärkung der Bundeswettbewerbsbehörde und Erhöhung der Strafen im Kartellrecht
eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend „Genug versprochen – Steuern und Gebühren runter!“ in der 211. Sitzung des Nationalrates am 27. Juni 2013
Regelmäßig wird über einen sogenannten „Österreich-Aufschlag“ bei Lebensmitteln, Drogerieprodukten etc. berichtet. Teilweise wird versucht, diesen „Österreich-Aufschlag“ komplett zu leugnen. Von anderer Seite wird dieser nicht geleugnet, sondern versuchsweise begründet. Von wieder anderer Seite wird der „Österreich-Aufschlag“ mithilfe von Studien bewiesen und in beachtlicher Weise begründet. So sagte Werner Muhm, Direktor der AK Wien, in diesem Zusammenhang: „Die höheren Preise sind in Österreich großteils hausgemacht. Es gibt einige wenige „Große“, die sich den Markt aufteilen“. Ebenso beachtlich sind die Aussagen des Pensionistenverbands-Präsidenten Karl Blecha: „Alle wissen, dass es einen „Österreich-Aufschlag“ gibt, aber es wird nichts dagegen unternommen. Produzenten bieten dem Handel ihre Waren zu unterschiedlichen Einstandspreisen an und hindern die Händler daran, die Produkte in
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