Weil hier die Meldung gekommen ist, das Match ist erst nach 90 Minuten aus: Das ist jetzt auch meine parlamentarische Erfahrung, dass man eben schon sehr lange für viele Sachen kämpfen muss, nur möchte ich schon zu bedenken geben, dass es in diesem Fall eben auch besonders heikel ist. Durch die Anwendung dieses Paragraphen wurden in Österreich auch Existenzen bedroht. Also die Tierschützerinnen und Tierschützer, die da auf der Anklagebank gesessen sind, die von der Republik Österreich angeklagt wurden, sind am Rande des finanziellen Ruins. Man muss schon auch bedenken, wie lange es gedauert hat, bis es trotz dieser ungerechtfertigten Anwendung auch hier in diesem Haus eine Bereitschaft gab, das abzuändern.
Es gibt eine Evaluierung, der jetzt Gott sei Dank (Abg. Grillitsch: Die waren illegal unterwegs, diese Tierschützer!) – Bitte? (Abg. Grillitsch: Nachweislich ! – Zwischenruf des Abg. Amon.) Das ist immer wieder das Gleiche, wieder Vorwürfe von Illegalität und deswegen ist man bei der Mafia. Also das verstehe ich jetzt überhaupt nicht. Jetzt ist endlich das Bekenntnis da, hier auch Einsicht zu haben, dass Tierschutzorganisationen keine Mafiaorganisationen sind. Und jetzt werden wieder irgendwelche illegalen Sachen unterstellt. (Beifall bei den Grünen.)
Diese Evaluierung hat ganz klar gezeigt, dass der Mafia-Paragraph nicht auf ganz normale NGO-Tätigkeiten anzuwenden ist. Es ist auch unsere Aufgabe als Parlamentarier, Evaluierungen ernst zu nehmen und die entsprechenden Gesetzesbeschlüsse dann auch herbeizuführen.
Im Übrigen, Herr Kollege Grillitsch: Da brauche ich eigentlich auch gar keine Evaluierung dazu, das sagt mir mein Gefühl, dass eine Tierschutzorganisation oder eine Umweltschutzorganisation oder eine Menschenrechtsorganisation oder welche NGO auch immer – das wäre ja auf alle anzuwenden, das ist kein Tierschutzthema, das ist ein NGO-Thema – keine Mafia ist, und dass man diesen Paragraphen da nicht anwenden kann. (Abg. Grillitsch: Das Problem ist, dass Sie Gefühl mit Gesetz vermischen! – Abg. Amon: Nach Gefühl kann man nicht urteilen!) Erheblichen Einfluss auf die Politik auszuüben ist das Ziel jeder Organisation, jeder Bürgerinitiative, jeder NGO. Darum geht es auch irgendwie: Gesetzesbeschlüsse in die richtige Richtung zu leiten. (Ruf bei der FPÖ: Was ist jetzt eine NGO?)
Nichtsdestotrotz ist jetzt Bereitschaft da, das herbeizuführen. Ich denke, es ist höchst an der Zeit. Ich bedanke mich auch bei all jenen, die sich dafür engagiert haben. Es wäre auch möglich gewesen, diejenigen, die die ursprünglichen Anträge dazu gestellt haben – den Kollegen Steinhauser spreche ich in diesem Fall an – auch auf den gemeinsamen Antrag mit draufzusetzen. Nichtsdestotrotz werden wir den Beschluss mittragen. Ich möchte mich aber auch bei allen bedanken, die sich in den letzten Jahren für den Tierschutz eingesetzt haben, obwohl es diesen Paragraphen gibt und diese Bedrohung in Österreich im Raum gestanden ist.
Ich möchte auch in der Öffentlichkeit erwähnen, dass diese Bedrohung für Tierschützerinnen und Tierschützer noch nicht aus der Welt ist, dass wir auch weiterhin Handlungsbedarf haben. Der § 278a ist aus der Welt, aber es gibt trotzdem noch Berufungen. Die Urteile sagen, dass die Androhung von Kampagnen als Nötigung zu werten ist. Das finde ich demokratiepolitisch sehr bedenklich und sehr hart. Es würde auf alle Kampagnen von Umwelt-NGOs, Tierschutz-NGOs, welcher NGO auch immer zutreffen. Da sollten wir, glaube ich, hier in diesem Haus auch im Lichte der Erfahrungen der letzten Jahre, im Lichte des unsäglichen Tierschutzprozesses sehr sensibel damit umgehen und schauen, wie gesetzliche Regelungen auch anwendbar sein können, um vielleicht Stimmen ruhigzustellen. – Das ist mein Appell für die Zukunft.
Ein Danke an alle, die sich trotz schwieriger Rahmenbedingungen in den letzten Jahren für den Tierschutz eingesetzt haben. Ich glaube auch, wir sollten uns als Republik überlegen, ob die Betroffenen (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen) jetzt
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite