nicht auch endlich Entschädigungen erhalten sollten. Das wäre, glaube ich, das Mindeste, was man diesen Personen noch zukommen lassen könnte. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Großruck.)
15.26
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.
15.26
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Mitglieder der Österreichischen Volkspartei! Das, was wir in den letzten Wochen oder Tagen beobachten konnten – auch bei Ihrem justizpolitischen Eiertanz, den Sie hier seit dem Justizausschuss vollzogen haben –, ist einzigartig. Ich kann mich an die Sitzung des Justizausschusses vorige Woche erinnern, wo Kollege Glaser – ich glaube, er war es – gesagt hat: Die ÖVP kann dem Antrag des Kollegen Steinhauser nicht zustimmen, obwohl es ja schon paktiert war, auch innerhalb der Koalitionsparteien, weil es erhebliche Kritikpunkte seitens des Österreichischen Bauernbundes betreffend § 278a gegeben hat.
Jetzt erleben wir, dass einmal mehr dem Antrag des Kollegen Steinhauser nicht zugestimmt werden kann und in kindischer Manier auch nicht dem Fristsetzungsantrag, den wir heute eingebracht haben. Aber siehe da – heureka! –, endlich greift die Einsicht auch innerhalb der Österreichischen Volkspartei um sich und es gibt einen gemeinsamen Antrag der Abgeordneten Ikrath und Jarolim, der ja der Forderung des BZÖ, der Grünen und der Freiheitlichen entspricht, endlich diesen § 278a zu reformieren.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reformieren ihn nicht nur im Interesse der NGOs, wir reformieren ihn auch in Ihrem Interesse, sehr geehrte Damen und Herren von der Volkspartei, denn welche Partei, wer könnte denn am ehesten nach dem Mafia-Paragraphen beurteilt werden? Da steht: erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft. Ich sage nur: Telekom, Forum Land, Inseratenaffäre, Grasser, Strasser. Sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP! Sie profitieren am meisten davon, dass es in Zukunft diesen Mafia-Paragraphen nicht mehr gibt, der Sie selbst im Gesamten, als Österreichische Volkspartei, einer juristischen strafrechtlichen Kontrolle unterziehen würde. Seien Sie doch froh! Ich verstehe auch nicht, warum Sie in den letzten Tagen dem nicht zustimmen konnten.
Faktum ist, dass der Wiener Neustädter Prozess, der Tierschutzprozess einen Tiefpunkt in der österreichischen Justizgeschichte darstellt, weil dieser Staatsanwalt dann durch die Justizpolitik der Österreichischen Volkspartei noch mit Beförderung belohnt wird, obwohl er einen Paragraphen komplett falsch angewandt hat, sich blamiert hat und unserem Rechtsstaat keinen guten Dienst erwiesen hat. Da hat Kollege Darmann schon recht: Die Rechtsnorm wurde falsch angewandt, sehr geehrte Damen und Herren. Schändlich wurde sie angewandt, weil sie sich nicht gegen Organisationen des Verbrechens gerichtet hat, sondern gegen Tierschutzvereinigungen.
Der zweite Punkt ist – und davor warne ich heute –, dass auch diese Änderung, die wir jetzt auf Basis des Antrages von Ikrath und Jarolim haben, nicht endgültig wird ausschließen können, dass dieser Paragraph auch in Zukunft falsch angewandt wird. Das sage ich Ihnen auch, sehr geehrte Damen und Herren. Solange wir Staatsanwälte haben – und das sage im Interesse der Österreichischen Volkspartei –, die den § 278a falsch anwenden und dafür jetzt zur Oberstaatsanwaltschaft befördert werden, obwohl sie der Justiz diese Blamage eingebrockt haben, senden wir kein gutes Signal an die Justiz bezüglich der ordentlichen Umsetzung unserer österreichischen Rechtsnormen. Das können wir nämlich nicht verhindern.
Auf den Schritt, den wir jetzt gehen, bin ich stolz. Stolz bin ich auch auf die einheitliche Vorgangsweise von Freiheitlichen, Grünen und BZÖ, und darauf, dass wir mit unserem
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