Fristsetzungsantrag heute endlich Bewegung in diese Materie gebracht haben, denn Sie von der Österreichischen Volkspartei waren nicht bereit, diesen § 278a vor der Nationalratswahl noch zu reformieren, und daher ist es durchaus ein guter Tag. Ob Sie sich jetzt das Fähnchen an den Hut stecken, ob Sie den Erfolg haben – ich glaube, es ist ein Erfolg für uns alle, weil endlich diese Rechtsnorm so geschärft wird, so fokussiert wird, dass ein Missbrauch in Zukunft hintangehalten wird. (Beifall beim BZÖ.)
15.30
Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 17/A der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Strafgesetzbuches eine Frist bis 2. Juli 2013 zu setzen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag ist abgelehnt.
Präsident Fritz Neugebauer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2367/A(E) bis 2370/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 15256/J bis 15281/J eingelangt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 15.32 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 15.31 Uhr
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