Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 29

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Daher ist es wichtig, die Unterhaltsleistungen auf 50 Prozent des Einkommens zu begrenzen. Maximal 50 Prozent des Einkommens dürfen für Unterhalt zur Verfügung stehen. Derzeit haben wir in Österreich ein Existenzminimum von 783 €, in der Bun­des­republik Deutschland sind es 1 150 €. Daher ist es auch notwendig, das Existenz­minimum anzuheben. Ich gebe Ihnen ein Beispiel eines geschiedenen Vaters mit zwei Kindern, der netto eigentlich zu den etwas besser Verdienenden zählt. Er bekommt 1 800 € netto und muss pro Monat 684 € für seine beiden Kinder bezahlen. Ihm bleiben für die Neugründung einer Familie lediglich 1 116 € zur Verfügung. Jetzt frage ich Sie: Wie soll ein geschiedener Vater mit 1 116 € pro Monat eine Familie gründen? Wie soll das funktionieren? – Das ist unmöglich!

Das heißt, wir lassen es nicht zu, dass ein geschiedener Vater – aufgrund seiner Ver­pflich­tungen, die er zu leisten hat – eine weitere Lebensbeziehung und eine glückliche Familie gründen kann. Daher ist es notwendig, dass wir nach Abzug des Existenz­minimums alle Kinder gleich behandeln – egal, ob sie aus einer ersten Ehe stammen oder aus einer zweiten Lebensbeziehung hervorgehen.

Jedes Kind muss gleich viel wert sein – das ist unsere Devise und unserer politischer Ansatz! (Beifall beim BZÖ.)

Auf der anderen Seite gibt es armutsgefährdete Mütter (Zwischenruf bei der SPÖ), viele Mütter, die von dem Unterhalt, den sie vom Vater bekommen oder oftmals auch nicht bekommen, natürlich nicht leben können – völlig richtig. Wir wollen ja mit unserem neuen Familienmodell niemandem etwas wegnehmen. Wir wollen nur für eine Gleichberechtigung sorgen. Das ist der Ansatz, den wir haben, denn viele Mütter haben keinen Zugang zu den Unterhaltsleistungen des Vaters, weil er sie entweder nicht erfüllen kann oder arbeitslos ist. Das heißt, da muss der Staat in die Vorleistung springen. Da muss der Staat dafür sorgen, dass diese Mütter auch Geld haben für ihre Kinder, und da muss es eine Unterhaltsbevorschussung durch den Staat geben, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine wichtige sozialpolitische Maßnahme, denn was kann wichtiger sein als eine Familie oder ein Kind? Daher ist es ganz entscheidend und wichtig, das auch umzusetzen. (Beifall beim BZÖ.)

Viele Väter leiden darunter, dass sie aufgrund der hohen Unterhaltsleistungen kein Geld für ihre zweite Familie mehr haben. Daher ist es notwendig, dass der Staat auch da unterstützt, indem man eines macht, nämlich dass Unterhaltsleistungen zumindest zu 50 Prozent von der Steuer abzugsfähig sind. Eine 50-prozentige Abzugsfähigkeit schafft einen größeren finanziellen Freiraum, um die zweite Familie auch finanzieren zu können. Das ist eine aus unserer Sicht wichtige familienpolitische Maßnahme, um jenen, die in einer neuen Gründungsituation nach einer Scheidung sind, auch finanziell auf die Beine zu helfen.

Wir wollen also eine Besserstellung für Mütter, Väter und natürlich Kinder. Das ist unser familienpolitischer Ansatz. Wir wollen diese Väterarmut in Österreich bekämpfen und dafür sorgen, dass der Väteranteil wieder steigt, dass Väter wieder Mut schöpfen dadurch, dass sie diese finanziellen Freiräume bekommen. Wir wollen, dass diese betrof­fenen Väter sich in einer gleichberechtigten Gesellschaft weiterentwickeln kön­nen und sie ein Recht darauf haben, dass ihnen geholfen und zugehört wird und dass ihren Lebensumständen auch vonseiten der Politik endlich einmal Rechnung getragen wird! (Beifall beim BZÖ.)

9.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Karl zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


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