Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 146

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einem Krankenhaus, wo Mitarbeiter tagtäglich arbeiten, wo es nicht darum geht, Gewinne zu erzielen, eine Mitarbeiterbeteiligung ausschauen?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es muss auch klar sein, dass Mitarbeiter­beteiligung nicht das A und O aller Maßnahmen sein kann. Aber dort, wo es möglich ist, sind wir gerne bereit, das zu unterstützen. Und ich kann Ihnen gerne auch meine persönlichen Erfahrungen damit sagen, unter anderem mit dem Beteiligungsmodell der voestalpine, das ja bekannt ist. Und da merkt man, dass gerade die Gewerkschaften positive, innovative Beiträge dazu geleistet haben.

Zur Frage 11:

Die gewerberechtliche Genehmigung, ob ein Buchhändler seinen Kunden auch Kaffee anbieten kann, ist nicht Gegenstand meiner Vollziehung. Ich sage Ihnen aber nur zur Information: Es gibt die Möglichkeit des kleinen Gastgewerbes ohne Befähigungs­nachweis nach § 111 Abs. 2 der Gewerbeordnung.

Die österreichische Bundesregierung steht innovativen Geschäftsmodellen immer offen gegenüber und freut sich, wenn es kreative Unternehmen gibt, die eine der wichtigen Triebfedern unseres Wirtschaftsstandorts sind. Und wir werden alles in diese Richtung unterstützen, wie zum Beispiel den Wiener Rechtsanwalt aus der heutigen Ausgabe des „Falter“, der im Prater Espresso verkauft. Also ich denke, wir werden solche inno­vative Unternehmen auch unterstützen.

Zur Frage 12:

Da muss ich mein Erstaunen ausdrücken, weil dem Team Stronach anscheinend keine der 13 Novellen der Gewerbeordnung aufgefallen ist, die in dieser Legislaturperiode in diesem Haus beschlossen wurden. Vier dieser 13 Novellen, die in dieser Legislatur­periode in diesem Saal beschlossen wurden, sind vier große Novellen gewesen. Eine davon haben Sie am 24. April im Nationalrat auch mit beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Umsetzung der Vorhaben der Regierungsklausur 2012 mit dem Schwer­punkt Modernisierung des gewerblichen Betriebsanlagenrechtes. Enthalten waren unter anderem das Public Viewing, wo es darum geht, dass man auch Leinwände aufstellen kann, weiters bei Betriebsübernahme zum Beispiel die Möglichkeit der Zusam­menstellung der Bescheide für eine Betriebsanlage, damit man die Investitionen besser planen kann als bisher, oder zum Beispiel, dass Betriebsanlagen, die sich über mehrere Verwaltungssprengel erstrecken, von jener Bezirksverwaltungsbehörde gemanagt werden, wo sich der größte Anlagenteil befindet.

Für Sie, meine sehr verehrten Abgeordneten des Teams, gilt offensichtlich: Wer Geld hat, macht die Regeln! – Zum Glück ist es im österreichischen Rechtsstaat nicht so. In unserem demokratischen Land normiert der Gesetzgeber gerade in der Gewerbe­ordnung die anlagenrechtlichen Schutzinteressen. Da geht es nämlich um Folgendes: Wie geht es Nachbarn? Sind die Nachbarn Lärm, Staub, Schmutz ausgesetzt, oder können sie noch ruhig in der Nacht schlafen, was ihrer Gesundheit zuträglich ist? Die Bundesregierung ist an einem Interessenausgleich zwischen Anlageeignern, Anrainern und natürlich auch Arbeitnehmern interessiert.

Zur Frage 13:

Die österreichische Rechtslage lässt eine Fülle von flexiblen Arbeitszeiten zu. Bei besonderem Arbeitsanfall kann zum Beispiel bis zu zwölf Stunden täglich und 60 Stun­den in der Woche gearbeitet werden. Abzulehnen sind jedoch Arbeitszeitmodelle, die die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer bedrohen. Und das ist mir gerade auch als Gesundheitsminister ganz besonders wichtig, dass wir, was Arbeits­zeiten betrifft, vernünftig mit der Kraft der Menschen umgehen. Und dazu braucht es


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